Beschlussvorlage - 2015/0243/5.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5.1 - Kämmerei und Steuern
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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11.06.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Alsdorf zum 31.12.2010 wird vom Rat der Stadt Alsdorf zur Kenntnis genommen und gemäß § 103 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an die örtliche Rechnungsprüfung zwecks Prüfung weitergeleitet.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Gemäß § 116 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 NKF Einführungsgesetz Nordrhein Westfalen (NKFEG NRW) besteht die Verpflichtung, spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss aufzustellen.
Der Gesamtabschluss vermittelt gemäß § 116 Absatz 6 Satz 1 GO NRW unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung (GoK) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde.
Mit der Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Alsdorf wird ein Überblick über die wirtschaftliche Gesamtlage des „Konzerns“ Stadt Alsdorf gegeben. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, angelehnt an den kaufmännischen Konzernabschluss, den „Konzern“ Stadt Alsdorf als wirtschaftliche Einheit darzustellen.
Der Gesamtabschluss gemäß § 49 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) besteht aus
- der Gesamtergebnisrechnung,
- der Gesamtbilanz,
- dem Gesamtanhang,
- ergänzt um einen Gesamtlagebericht und einen Beteiligungsbericht.
Durch den Verweis in § 49 Absatz 3 GemHVO NRW auf den § 47 GemHVO NRW ist ein Gesamtverbindlichkeitenspiegel und gemäß § 51 Absatz 3 GemHVO NRW eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Absatz 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) bekanntgemachten Form beizufügen und in den Gesamtanhang aufzunehmen.
Die Gesamtergebnislage des „Konzerns“ Stadt Alsdorf zum 31.12.2010 stellt sich in übersichtlicher Form wie folgt dar:
| Ertrags- und Aufwandsarten | in € |
+ | Ordentliche Gesamterträge | 95.729.754,45 |
- | Ordentliche Gesamtaufwendungen | -105.244.436,52 |
= | Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit | -9.514.682,07 |
+ | Gesamtfinanzergebnis | -2.359.534,06 |
+ | Außerordentliches Gesamtergebnis | 0,00 |
= | Gesamtjahresergebnis | -11.874.216,13 |
- | Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis | -102.511,10 |
= | Gesamtbilanzgewinn/Gesamtbilanzverlust | -11.976.727,23 |
Die Gesamtbilanz des „Konzerns“ Stadt Alsdorf zum 31.12.2010 stellt sich in übersichtlicher Form wie folgt dar:
| Aktiva | in € |
1. | Anlagevermögen | 289.093.441,75 |
1.1 | Immaterielle Vermögensgegenstände | 74.457,13 |
1.2 | Sachanlagen | 267.869.971,01 |
1.3 | Finanzanlagen | 21.149.013,61 |
2. | Umlaufvermögen | 17.152.078,57 |
2.1 | Vorräte | 4.917.646,16 |
2.2 | Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände | 10.519.739,57 |
2.3 | Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0,00 |
2.4 | Liquide Mittel | 1.714.692,84 |
3. | Aktive Rechnungsabgrenzung | 410.106,00 |
| Summe Aktiva | 306.655.626,32 |
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| Passiva | in € |
1. | Eigenkapital | 43.622.547,49 |
2. | Sonderposten | 79.963.111,33 |
3. | Rückstellungen | 41.350.556,91 |
4. | Verbindlichkeiten | 135.535.298,36 |
5. | Passive Rechnungsabgrenzung | 6.184.112,23 |
| Summe Passiva | 306.655.626,32 |
Der Entwurf wird vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu (§ 116 Absatz 5 i. V. m. § 95 Absatz 3 GO NRW).
Nach der Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses wird dieser vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW geprüft. Der Rat der Stadt Alsdorf stellt den geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss fest.
Darstellung der Rechtslage:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Alsdorf zum 31.12.2010 wird gemäß § 103 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GO NRW an die örtliche Rechnungsprüfung zwecks Prüfung weitergeleitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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