Beschlussvorlage - 2015/0362/3.2
Grunddaten
- Betreff:
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Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund von streikbedingten Schließungszeiten kommunaler Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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03.09.2015
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der tariflichen Auseinandersetzung zum Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) kam es im April 2015 zu den ersten Warnstreiks.
Nach erfolgter Urabstimmung wurde im Mai 2015 der Streik durch die Beschäftigten im o.g. Tarifvertrag aufgenommen und bis zum Juni 2015 fortgeführt. Als Folge wurde die Schließung von Einrichtungen unvermeidbar.
Das Fachgebiet 3.2 – Jugend hat mit Hilfe von eingerichteten „Notgruppen“ versucht, die Betreuungsengpässe bei den Eltern zu reduzieren.
Dieses Angebot sollte/konnte nur von Eltern genutzt werden, denen keine alternative Betreuung ihrer Kinder möglich war.
Aufgrund des Organisationsgrades der Belegschaft in den Einrichtungen (Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft) stellten sich die Schließungszeiten in den Einrichtungen unterschiedlich dar. Erschwerend kam hinzu, dass die MitarbeiterInnen durch die beteiligten Gewerkschaften an unterschiedlichen Tagen und mit unterschiedlicher Dauer zum Streik aufgerufen waren.
Dies führte dazu, dass die Einrichtungen zwischen 11 und 18 Arbeitstagen geschlossen waren.
Die Notgruppen wurden durch die Eltern unterschiedlich und individuell auch nicht durchgängig in Anspruch genommen.
Aus den Reihen der Elternschaft wurde aufgrund dieser Schließungstage eine Erstattung der Elternbeiträge gefordert.
Nach rechtlicher Prüfung ist festzustellen, dass hierzu keine Verpflichtung besteht.
Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 02.06.2015 mit der Thematik befasst und der Verwaltung empfohlen, eine Erstattung der Elternbeiträge vorzubereiten.
Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Alsdorf wurde die grundsätzliche Möglichkeit der Erstattung bei der Bezirksregierung Köln thematisiert.
Unter der Vorgabe, dass die streikbedingten Minderausgaben die Erstattung überschreiten, wurde diese Möglichkeit durch die Bezirksregierung eingeräumt.
Aufgrund der Komplexität der streikbedingten Situation wird von daher vorgeschlagen – auch mit Blick auf die verwaltungsinterne Abwicklung der Angelegenheit – eine pauschale Erstattung (basierend auf den für Mai 2015 von den Eltern geleisteten Beitrag, 525 Fälle) vorzunehmen.
