Beschlussvorlage - 2015/0365/2.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt


Darstellung der Sachlage:

Am 23. Januar 2001 hat der Wasserverband Eifel-Rur bei der Unteren Wasserbehörde der Städteregion Aachen beantragt, das Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz zur Wiederherstellung des Schleibaches durchzuführen.

Anlass war die Tatsache, dass der Schleibach im mittleren Bereich seines Verlaufes in die Breite ausuferte und die Nutzung des dortigen Weidelandes zeitweise behinderte. Im Zuge der Wiederherstellung wird der Bach an die Seite des Gronsfeldweges bzw. des Schleibacher Weges  gelegt und naturnah wiederhergestellt.

Neben einer umfangreichen Behördenbeteiligung hat der Plan bei der Stadt Alsdorf erstmals vom 02. September bis zum 03. Oktober 2002 zu Jedermanns Einsicht ausgelegen. Die Einwendungsfrist endete am 18. Oktober 2002.

Anregungen und Bedenken sowie die Ergebnisse der Grundstücksverhandlungen führten zu einer Planänderung, welche mit Deckblatt I vom 22. Februar 2007 vom Antragsteller vorgelegt wurden.

Weitere Einwendungen flossen in die Deckblätter II und III ein (08. September 2009 / 21. April 2010 / 04. November 2010).

Zusätzlich gab es einen Erörterungstermin am 19. November 2008 im Haus der Städteregion Aachen.

Die lange Dauer des Verfahrens ist auf schwierige Verhandlungen bei der Grundstücksübertragung zurückzuführen.

Der nun vorliegende Planfeststellungsbeschluss datiert vom 30. Juli 2015.

Er ist vom 31. August bis zum 14. September 2015 im Zimmer 610 des Rathauses Alsdorf – während der üblichen Dienststunden – für Jedermann einsehbar.

 

Der Wasserverband Eifel-Rur wird in der Sitzung zum Thema vortragen.

 

Darstellung der Rechtslage und finanziellen Auswirkungen:

Entfällt

 

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Auswirkungen

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Der Schleibach wird durch die Maßnahme in einen naturnahen Zustand versetzt.

 

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Beschlüsse

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01.09.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung - zur Kenntnis genommen