Beschlussvorlage - 2010/0349-3.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft Alsdorf GmbH (Anlage 1) sowie der IGA GmbH (Anlage 2) zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Auf die Aufführungen der für den Gebäudeunterhalt zuständigen Gesellschaften wird verwiesen (Anlage 1 – Ausführungen der GSG Alsdorf GmbH) und  (Anlage 2 – Ausführungen der IGA GmbH)

 

Bei Bedarf wird die Verwaltung in der Sitzung weitere Fragen beantworten.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 79 SchulG NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.03.2010 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - zur Kenntnis genommen