Beschlussvorlage - 2015/0368/4.1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Verlängerung der Franz-Engländer-Straße bis zum Wendehammer gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – StrWG NRW – als Gemeindestraße, Straßengruppe: Anliegerstraße, die Verbindung des Wendehammers bis zum Spielplatz als Fußgängerbereich und den im Bebauungsplan Nr. 181 ausgewiesene Platz dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Reduzieren

Sachverhalt


Darstellung der Sachlage:

 

Die Franz-Engländer-Straße im Bereich des Wendehammers (Anlage   /1) wurde über einen Erschließungsvertrag mit der Bauland GmbH endgültig fertiggestellt. Die Abnahme erfolgte am 27.03.2015.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 6 Straßen-und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen –StrWG NRW – ist die Widmung die Allgemeinverfügung, durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten. Die Widmung verfügt die Straßenbaubehörde. Straßenbaubehörde ist die Stadt Alsdorf.

 

D

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

-          Keine -

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-          Keine –

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

03.11.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen