Beschlussvorlage - 2010/0382-3.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt beschließt den im Entwurf des Haushaltsplanes 2010 enthaltenen Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben und die in der Anlage 2 enthaltenen finanzwirtschaftlichen Änderungen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

 

Der gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Kämmerer aufgestellte und gemäß § 80 Abs. 2 Go NRW vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 soll für die einzelnen Produktbereiche in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden.

 

Die vom Fachgebiet 3.3 – Schulen angemeldeten Haushaltsmittel für den Teilergebnisplan bzw. für den Teilfinanzplan ergeben sich aus der Anlage 1.

 

Darüber hinaus wird auf die Anlage 2 verwiesen, woraus die finanzwirtschaftlichen Veränderungen des Produktbereiches 03 – Schulträgeraufgaben ersichtlich sind.

 

Gemäß § 79 SchulG NRW sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Siehe beigefügte Anlagen.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

- entfällt -

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.03.2010 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen