Beschlussvorlage - 2015/0448/3.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Für das Schuljahr 2016/17 wird die kommunale Klassenrichtzahl gemäß den  Bestimmungen des Schulgesetzes NRW auf insgesamt 16  Eingangsklassen festgesetzt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sachlage:

 

Mit der Beschlussfassung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes (SchulRÄG) wurde u. a. die jährliche Festsetzung der kommunalen Klassenrichtzahl eingeführt. Demnach berechnet der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren (§ 6a Abs. 2 Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz – AVO-Richtlinien 2013/14 – AVO-RL).

 

Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes und unter Zugrundelegung der kommunalen Klassenrichtzahl ergibt sich nachfolgend aufgeführte Bildung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2016/17:

 

Die Zahl der Schulneulinge beläuft sich aktuell auf insgesamt 365.

Dies ergibt – geteilt durch den gesetzlich vorgegebenen Faktor 23 – eine kommunale Klassenrichtzahl von 15,87.

 

 

Aufgerundet sind demnach im Gebiet des Schulträgers Stadt Alsdorf insgesamt 16 Eingangsklassen im Grundschulbereich zu bilden. Eine Überschreitung dieser Zahl ist unzulässig.

 

Nach Auswertung der Schulwunschbögen und den bereits an den Grundschulen erfolgten Anmeldungen verteilen sich die Schulneulinge das Schuljahr 2016/17 vorläufig wie folgt:

 

 

SchuleAnmeldungen

 

GGS Alsdorf Annapark73

GGS Alsdorf Ofden57

GGS Alsdorf Kellersberg/Ost30

GGS Alsdorf Schaufenberg38

 

KGS Alsdorf Hoengen55

GGS Alsdorf Blumenrath41

KGS Alsdorf Begau52

GGS Alsdorf Broicher-Siedlung19

 

 

Insgesamt:365

 

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage: 

 

Grundlage der in der Sachlage geschilderten Auswirkungen im Grundschulbereich ist § 6a Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW vom 18.03.2005 zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.05.2013.

 

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

 

-          Entfällt –

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

 

-          Entfällt -

 

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Beschlüsse

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24.11.2015 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen