Beschlussvorlage - 2015/0448/3.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl (KRZ) für das Schuljahr 2016/17
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Entscheidung
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24.11.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Für das Schuljahr 2016/17 wird die kommunale Klassenrichtzahl gemäß den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW auf insgesamt 16 Eingangsklassen festgesetzt.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit der Beschlussfassung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes (SchulRÄG) wurde u. a. die jährliche Festsetzung der kommunalen Klassenrichtzahl eingeführt. Demnach berechnet der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren (§ 6a Abs. 2 Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz – AVO-Richtlinien 2013/14 – AVO-RL).
Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes und unter Zugrundelegung der kommunalen Klassenrichtzahl ergibt sich nachfolgend aufgeführte Bildung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2016/17:
Die Zahl der Schulneulinge beläuft sich aktuell auf insgesamt 365.
Dies ergibt – geteilt durch den gesetzlich vorgegebenen Faktor 23 – eine kommunale Klassenrichtzahl von 15,87.
Aufgerundet sind demnach im Gebiet des Schulträgers Stadt Alsdorf insgesamt 16 Eingangsklassen im Grundschulbereich zu bilden. Eine Überschreitung dieser Zahl ist unzulässig.
Nach Auswertung der Schulwunschbögen und den bereits an den Grundschulen erfolgten Anmeldungen verteilen sich die Schulneulinge das Schuljahr 2016/17 vorläufig wie folgt:
SchuleAnmeldungen
GGS Alsdorf Annapark73
GGS Alsdorf Ofden57
GGS Alsdorf Kellersberg/Ost30
GGS Alsdorf Schaufenberg38
KGS Alsdorf Hoengen55
GGS Alsdorf Blumenrath41
KGS Alsdorf Begau52
GGS Alsdorf Broicher-Siedlung19
Insgesamt:365
Darstellung der Rechtslage:
Grundlage der in der Sachlage geschilderten Auswirkungen im Grundschulbereich ist § 6a Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW vom 18.03.2005 zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.05.2013.
