Beschlussvorlage - 2015/0472/4.3
Grunddaten
- Betreff:
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Ausbau der Straße Mühlenweg; hier: Vorstellung der überarbeiteten Planung nach Bürgerinformationsgesprächen/Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.3 - Hoch-, Tiefbau, Verkehrsplanung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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01.12.2015
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Am 21.05.2015 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung die Vorplanung zum Ausbau der Straße Mühlenweg vorgestellt. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung der Planung und der entsprechenden Bürgerinformation.
Aufgrund der Komplexität der Maßnahme wurden über einen Zeitraum von 8 Wochen, vom 15.07.2015 bis zum 02.09.2015, insg. 31 Bürgerinformationsgespräche/ Einzelbeteiligungen im Rathaus durchgeführt. Zu diesen Informationsgesprächen wurden die Eigentümer der am Mühlenweg angrenzenden Grundstücke schriftlich durch das FG 4.3 eingeladen. Bei jedem der Gespräche waren Vertreter des FG 4.3, des FG 4.1 sowie des ETD anwesend. Die Eigentümer der am Mühlenweg angrenzenden Grundstücke wurden zunächst durch den ETD über die individuelle Entwässerungssituation informiert. Anschließend wurde die Straßenplanung mit den Eigentümern umfangreich diskutiert und Änderungsvorschläge wie bspw. der Wegfall von Baumscheiben, die Schaffung von zusätzlichem Parkraum, eine Anpassung der Zufahrtsbereiche etc., in die Straßenplanung einbezogen. Die Anregungen und Wünsche der Bürger wurden somit im Rahmen der geltenden Gesetze und Richtlinien im Straßenbau, vollumfänglich einbezogen und umgesetzt. Nach Beendigung der Bürgerinformationsgespräche im Rathaus fanden noch mehrere Einzelgespräche mit den Grundstückseigentümern beim ETD statt.
Um eventuell anfallenden Mehrkosten im Zuge der Bauausführung entgegenzuwirken, wurden im Vorfeld „Probefelder“ für Bodenuntersuchungen in der Straße eröffnet. Mit Hilfe dieser Probefelder wurde festgestellt, dass das Erdplanum auf ca. ¾ der Verkehrsfläche eine unzureichende Standfestigkeit aufweist. Aufgrund dieses Sachverhaltes ist eine Anpassung der bisherigen Kostenschätzung durch das Ing. Büro erforderlich gewesen.
Die erforderlichen finanziellen Mittel zum Ausbau der Straße Mühlenweg setzen sich wie folgt zusammen:
Sachkonto 096301 Tiefbau: 940.000,00 €
Sachkonto 041101 Grunderwerb: 25.200,00 €
Sachkonto 045101 Beleuchtung: 25.900,00 €
Voraussichtliche Gesamtkosten: 991.100,00 €
Die angepasste Planung wird in der Sitzung durch die Verwaltung und durch das planende Ingenieurbüro vorgestellt. In einem weiteren Schritt kann die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen. Vorbehaltlich des zustimmenden Ausschussbeschlusses der aktualisierten Planung können sich die Grundstückseigentümer auf dieser Grundlage im Hinblick auf ihre vorauss. anfallenden KAG- Beiträge informieren.
Darstellung der Rechtslage:
Auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Alsdorf vom 12.04.1979, ist die Baumaßnahme erhebungsfähig.
Gemäß Konsolidierungsbeschluss sind zur Umsetzung von Baumaßnahmen grundsätzlich Vorauszahlungen entsprechend der städt. Beitragssatzung zu erheben.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Nach der nun vorliegenden Kostenschätzung betragen die voraussichtlichen Kosten für den Straßenausbau (ohne Beleuchtung und Grunderwerb) ca. 940.000,00 €. Hiervon wurden bereits in Vorjahren Rechnungen in Höhe von 22.305,82 € beglichen, so dass noch ca. 917.700,00 € benötigt werden.
Investitionsmittel für den Ausbau des Mühlenwegs wurden bereits in den vorangegangenen Haushaltsjahren unter der Investitionsnummer 09-0024 (Kostenträger 12-01-01, Kostenstelle 6020, Sachkonto 096301) bereitgestellt. Mit Ratsbeschluss vom 19.03.2015 wurde für den Ausbau des Mühlenwegs ein Haushaltsrest i.H.v. 685.000,00 € in das Jahr 2015 übertragen. Darüber hinaus sieht der Haushaltsentwurf 2015/16 weitere Mittel i.H.v. 132.700,00 € vor. Es stehen daher insgesamt 817.700,00 € zur Finanzierung des Straßenausbaus zur Verfügung.
Aufgrund der neuesten Kostenschätzung werden darüber hinaus noch weitere Mittel in Höhe von voraussichtlich 100.000,00 € zur vollständigen Deckung der geplanten Auszahlungen benötigt.
Auf dieser Grundlage wird mit Einzahlungen aus der Erhebung von KAG-Beiträgen in Höhe von ca. 570.000,00 € gerechnet, die bisher nicht im Haushalt 2015/16 veranschlagt sind. Bei einer Erhebung von Vorausleistung in Höhe von 80 % der zu erwartenden KAG – Beiträge werden ca. 465.000,00 € im Jahr 2016 fällig.
Gemäß § 21 GemHVO NRW können Mehreinzahlungen zur Deckung von Mehrauszahlungen verwendet werden, soweit diese im gleichen Budget anfallen.
Eine Umsetzung der kommunalen Begleitmaßnahmen zur Euregiobahn wird kurzfristig nicht erfolgen, da der Fördergeber mitgeteilt hat, dass eine Förderung frühestens im Jahr 2020 erfolgen kann.
Daher kann die Deckung der Mehrauszahlungen aus Mehreinzahlungen unter Investitionsnummer 12-0012 Kostenträger 12-01-01, Kostenstelle 6020, Sachkonto 096301 im Haushaltsjahr 2015 erfolgen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt
