Beschlussvorlage - 2015/0474/4
Grunddaten
- Betreff:
-
Haltestelle KUBIZ hier: Planungsvarianten und Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4 - Bauen und Verkehr
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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01.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der „großen“ Lösung (Anlage 2).
b) Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.
c) Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses unter b) wird die Verwaltung beauftragt, beim Zweckverband NVR zusammen mit dem Finanzierungsantrag auch den Antrag auf die Genehmigung des zuwendungsunschädlichen, vorzeitigen Maßnahmenbeginns einzureichen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Im Ergebnis des bisherigen Planungsprozesses zur Abwicklung der Schulbusverkehre am KUBIZ wurden mit den relevanten Planungsträgern im Wesentlichen zwei alternative Lösungsmöglichkeiten erörtert. Voraussetzung war hierbei, dass zeitgleich mindestens sechs Gelenkbusse in einer Busspur entlang der Carl-von-Ossietzky-Straße Platz finden. Die Planungsvarianten unterscheiden sich insbesondere im Hinblick auf Umbauumfang und Kosten.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein geordneter Busverkehr für ca. 1.000 Schüler stattfinden kann. Es erforderlich, dass sechs Gelenkbusse zeitgleich an einer Haltekante Platz finden, um unabhängig von einander abzufahren zu können. Hieraus ergibt sich die Haltestellenlänge von ca. 200 Metern. Die hier diskutierten Lösungen wurden mit dem AVV und der ASEAG im Vorfeld abgestimmt.
„Kleine“ Lösung (Anlage 1)
Die vorhandene Nebenanlage bildet die Haltekante für insgesamt sechs Gelenkbusse, diese halten somit auf der Fahrbahn. Da bei wartenden Bussen kein Begegnungsverkehr möglich ist, ist für die Carl-von-Ossietzky-Straße eine Einbahnregelung einzurichten.
Die Nebenanlage wird barrierefrei umgebaut, d.h. das Niveau wird um 4 cm von 12 cm Bordsteinhöhe auf die Höhe eines 16 cm hohen Niederflurbordes angehoben. Die Oberflächen werden mit taktilem Leitsystem für Sehbehinderte ausgestattet.
Auf dem KUBIZ-Gelände wird eine Großraumwartehalle vorgesehen.
Die geschätzten Baukosten betragen 160.000 € brutto, hinzu kommen Ingenieurkosten i.H.v. ca. 32.000 € brutto. Die nach oben gerundeten Gesamtkosten betragen 195.000 € brutto.
Diese Lösung wurde bisher bei der Freiraumplanung des KUBIZ berücksichtigt.
„Große“ Lösung (Anlage 2)
In der Carl-von-Ossietzky-Straße wird eine zusätzliche Busspur für sechs Gelenkbusse angelegt. Hierfür ist es erforderlich, die gesamte Nebenanlage um ca. 3,00 m auf das KUBIZ-Gelände zu verschieben. Die neu zu errichtende Nebenanlage wird – wie bei der kleinen Lösung - barrierefrei ausgebaut. Wegen der Aufweitung des Straßenraumes wird eingangs der Carl-von-Ossietzkystraße eine Querungshilfe zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fußgänger eingebaut.
Für die Carl-von-Ossietzky-Straße bleibt der Zweirichtungsverkehr bestehen.
Auf dem KUBIZ-Gelände werden zwei Großraumwartehallen errichtet. So jedenfalls sieht es der dem Einplanungsantrag zugrundeliegende Planentwurf vor; eine Reduzierung auf eine Wartehalle – analog der Kleinen Lösung – ist möglich.
Die geschätzten Baukosten betragen 325.000 € brutto, hinzu kommen Ingenieurkosten i.H.v. ca. 49.000 € brutto. Die nach oben gerundeten Gesamtkosten betragen 390.000 € brutto.
Zu dieser Planung liegt aktuell eine Einplanungsmitteilung nach § 12 ÖPNVG NRW des NVR vor.
Fazit
Aus verkehrstechnischer Sicht wird durch sämtliche Beteiligten die „große“ Lösung favorisiert. Der Vorteil besteht darin, dass gegenüber der „kleinen“ Lösung der Zweirichtungsverkehr beibehalten werden kann. Somit werden für den Individualverkehr und den Busverkehr Umwegefahrten vermieden, was insbesondere auch zu den Stoßzeiten des Schulbetriebes vorteilhaft ist. In Einbahnstraßen ist gegebenenfalls außerdem ein höheres Geschwindigkeitsniveau zu befürchten; mit der „großen“ Lösung wird dies vermieden.
Darstellung der Rechtslage:
Im Haushaltsplan 2015/2016 stehen für diese Maßnahme insgesamt 160.000 € zur Verfügung (50.000 € in 2015 und 110.000 in 2016 €). Dieser Ansatz wurde seinerzeit zur Umsetzung der „kleinen Variante“ vorgehalten und sollte, im Falle eines positiven Förderbescheides, den städtischen Eigenanteil zur Umsetzung der „großen Variante“ sichern.
Die nun vorliegende Kostenschätzung zur Umsetzung der „kleinen Variante“ ergibt einen Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 195.000 €. Hiermit wird der bereitstehenden Haushaltsansatz bereits um 35.000 € überschritten, so dass auch für die „kleine Variante“ derzeit die Finanzierung nicht gesichert ist.
Für die „große Variante“ wurden Gesamtkosten in Höhe von 390.000 € ermittelt.
Zwischenzeitlich liegt für die „große Variante“ eine Einplanungsmitteilung des Zweckverbandes NVR vom 30.09.2015 in Höhe von 338.400 € vor. Im Falle der Erteilung eines Zuwendungsbescheides werden die Fördermittelmittel jedoch voraussichtlich erst in den Jahren 2018 und 2019 bereitgestellt werden können. Die Maßnahme wäre durch die Stadt als auch bei der Erteilung eines Zuwendungsbescheides zunächst vorzufinanzieren.
Gleichzeitig mit der Einplanungsmitteilung der Haltestellenmaßnahme am KuBiZ erfolgte die Mitteilung, dass die kommunalen Begleitmaßnahmen zur Euregiobahn derzeit nicht gefördert werden können. Eine Förderung ist frühestens im Jahr 2020 möglich. Es besteht daher die Möglichkeit, einen Teil der in 2015 bereitstehenden Investitionsmittel für die Umsetzung der kommunalen Begleitmaßnahmen, zur Deckung der „großen Variante“ zu verwenden.
Sollte die „große Variante“ weiterverfolgt werden, so muss schnellstmöglich der Finanzierungsantrag beim Zweckverband NVR eingereicht werden. Es besteht bereits vor der Erteilung des Zuwendungsbescheides die Möglichkeit den vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn zu beantragen, um die Umsetzung der Maßnahme zu beschleunigen. Derzeit beträgt die Förderquote 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Demnach wäre bei der Erteilung eines Zuwendungsbescheides der städtische Eigenanteil der „großen Variante“ in Höhe von voraussichtlich 51.600 €, deutlich geringer als die Gesamtkosten für die „kleine Variante“ in Höhe von ca. 195.000 €.
Zur Umsetzung der „großen Variante“ ist daher die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 230.000 € erforderlich.
Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf ist der Kämmerer berechtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Wert von einschließlich 40.000,00 € im Einzelfall zuzustimmen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Im Produkt 03-01-01 stehen bei der Investitionsnummer 14-0003 Bushaltestellen KuBiZ unter Sachkonto 096301 und Kostenstelle 2300 insgesamt 160.000 € zur Verfügung.
Zur Finanzierung der goßen Lösung werden weitere 230.000 € benötigt. Eine Deckung der Mehrauszahlungen kann aus Minderauszahlungen bei Produkt 12-01-01, Investitionsnummer 12-0012 Park & Ride Parkplätze unter Sachkonto 096301 und Kostenstelle 6020 erfolgen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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