Beschlussvorlage - 2015/0466/ETD
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2016 mit Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2015 bis 2019 für den Eigenbetrieb Techn. Dienste der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 7 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Herr Maaßen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Vorberatung
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03.12.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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15.12.2015
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Sachverhalt
Der Betriebsausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt den Wirtschaftsplan 2016 und die Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf.
Darstellung der Sachlage:
Der Rat der Stadt hat zum 01.01.2004 für die Wahrnehmung der Aufgabenbereiche
- Abfallwirtschaft,
- Straßenreinigung,
- Winterdienst,
- Abwasserentsorgung und
- Städtische Dienste
die Technischen Dienste der Stadt Alsdorf (ETD) in Form eines Eigenbetriebs ohne Rechtspersönlichkeit nach § 114 der Gemeindeordnung – GO – NRW gebildet.
Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Ferner ist nach § 18 EigVO dem Wirtschaftsplan eine fünfjährige Finanzplanung beizufügen. Ihr ist ein Investitionsprogramm beizufügen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 und der Finanzplanung für die Jahre 2015 – 2019 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf wurden durch die Betriebsleitung erarbeitet und gemäß § 7 EigVO dem Kämmerer zugeleitet bzw. mit ihm abgestimmt.
Der Wirtschaftsplan 2016 enthält im Erfolgsplan eine nach vier Betriebszweigen getrennte Planung (Anlage 1).
Dies sind im Einzelnen:
- Betriebszweig Abwasser
- Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und
Gartenanlagen
- Betriebszweig Straßenreinigung und Winterdienst
- Betriebszweig Abfallentsorgung
Dem Gesamtaufwand von 20.115.617 Euro stehen Gesamterträge in gleicher Höhe gegenüber.
Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2016 hat sowohl bei den Einzahlungen als auch bei den Auszahlungen ein Gesamtvolumen von 5.652.000 Euro.
Hiervon entfallen auf eingeplante Investitionen:
Auszahlungen für Baumaßnahmen 4.224.000 Euro
Auszahlungen für den Erwerb von Grunderwerb 152.000 Euro
beweglichen Anlagevermögen 446.000 Euro
Auszahlungen sonstige Investitionszahlungen 830.000 Euro
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insgesamt somit:5.652.000 Euro
Zur Finanzierung sind Kredite in einem Gesamtumfang von insgesamt
4.100.000 € im Wirtschaftsjahr 2016 erforderlich.
Die Finanzplanung für die Planungsjahre 2015 bis 2019 beinhaltet ein Investitions-volumen von insgesamt 18.492.000 Euro.
Zu den geplanten Einzelinvestitionen wird auf die Einzelblätter des Vermögensplans verwiesen.
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
4.000.000 € festgesetzt.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung ist für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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