Beschlussvorlage - 2015/0466/ETD

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

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Sachverhalt

Der Betriebsausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt den Wirtschaftsplan 2016 und die Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2019 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sachlage:

 

Der Rat der Stadt hat zum 01.01.2004 für die Wahrnehmung der Aufgabenbereiche

 

- Abfallwirtschaft,

- Straßenreinigung,

- Winterdienst,

- Abwasserentsorgung und

- Städtische Dienste

 

die Technischen Dienste der Stadt Alsdorf (ETD) in Form eines Eigenbetriebs ohne Rechtspersönlichkeit nach § 114 der Gemeindeordnung – GO – NRW gebildet.

 

Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.

 

Ferner ist nach § 18 EigVO dem Wirtschaftsplan eine fünfjährige Finanzplanung beizufügen. Ihr ist ein Investitionsprogramm beizufügen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016  und der Finanzplanung für die Jahre 2015 – 2019 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf wurden durch die Betriebsleitung erarbeitet und gemäß § 7 EigVO dem Kämmerer zugeleitet bzw. mit ihm abgestimmt.

 

Der Wirtschaftsplan 2016 enthält im Erfolgsplan eine nach vier Betriebszweigen getrennte Planung (Anlage 1).

 

Dies sind im Einzelnen:

- Betriebszweig Abwasser

- Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und

  Gartenanlagen

- Betriebszweig Straßenreinigung und Winterdienst

- Betriebszweig Abfallentsorgung

 

Dem Gesamtaufwand von  20.115.617  Euro stehen Gesamterträge in gleicher Höhe gegenüber.

 

Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2016 hat sowohl bei den Einzahlungen als auch bei den Auszahlungen ein Gesamtvolumen von        5.652.000   Euro.


Hiervon entfallen auf eingeplante Investitionen:

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen                      4.224.000   Euro 

 

Auszahlungen für den Erwerb von Grunderwerb   152.000   Euro

 

beweglichen Anlagevermögen        446.000   Euro

 

Auszahlungen sonstige Investitionszahlungen               830.000    Euro

____________________________________________________________

insgesamt somit:5.652.000    Euro

Zur Finanzierung sind Kredite in einem Gesamtumfang von insgesamt

4.100.000  € im Wirtschaftsjahr 2016 erforderlich.

 

Die Finanzplanung für die Planungsjahre 2015 bis 2019 beinhaltet ein Investitions-volumen von insgesamt    18.492.000 Euro.

 

Zu den geplanten Einzelinvestitionen wird auf die Einzelblätter des Vermögensplans verwiesen.

 

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

4.000.000 € festgesetzt.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung ist für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Wirtschaftsplan.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2015 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen

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15.12.2015 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen