Beschlussvorlage - 2015/0467/3.4

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt Alsdorf:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt den Sportstättenentwicklungsplan für die Jahre 2015 – 2020.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Ziele der Sportstättenentwicklungsplanung in die Bauleitplanung der Stadt Alsdorf mit aufzunehmen.

 

Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die finanziellen Auswirkungen  der Sportstättenentwicklungsplanung in die Finanzplanung bis zum Jahre 2020 mit aufzunehmen.

 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Alsdorf unter Berücksichtigung der Ergebnisse des SPEP zu überarbeiten und dem Fachausschuss sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Sachverhalt


Darstellung der Sachlage:

 

Im Mittelpunkt der Sportstättenentwicklungsplanung (SPEP) steht die Bedarfsberechnung, die auf Daten über das Sportverhalten der Bevölkerung beruht. Für die Bedarfsberechnung wurden Daten über das Sportverhalten der Einwohner ermittelt, in dem Aussagen darüber getroffen wurden, wie viele Einwohner welches Sportverhalten mit welcher Häufigkeit, in welchem Umfang, auf welchen Sportanlagen und Sportgelegenheiten an welchen Standorten zum jetzigen Zeitpunkt sowie auch mit einer Zukunftsprognose bis zum Jahre 2020 ausüben.

 

Mit der Sportstättenentwicklungsplanung aufgrund von Analysen, Rahmenzielvorgaben, Prognosen mit realistischen Folgeabschätzungen und Offenheit über die Anpassung an veränderte Verhalten- und Lebensformen in der Bevölkerung soll ein Planungsprozess in Gang gesetzt werden, der ziel- und bedarfsorientierte Veränderungen bewirkt und auch auf den besonderen Bedarf der Bevölkerung und hier sowohl der vereinsgebundenen wie auch der nicht vereinsgebunden Bevölkerung eingeht.

 

In der zukünftigen Sportstättenentwicklungsplanung kommt auch dem Schulsport eine besondere Bedeutung zu. Im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule ist im Schulgesetz ausgeführt, dass Schülerinnen und Schüler insbesondere lernen sollen, Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sport zu entwickeln. Dieser Aufgabe wird die Stadt auch mit dem SPEP nachkommen, so dass die Voraussetzungen zur Durchführung eines ordnungs- und richtliniengemäßen Schulsportunterrichtes auch in dem Plan Berücksichtigung finde.

 

Der SPEP muss Aussagen zum Bedarf und Angebot von Sportanlagen treffen. Zum Angebot muss ausgesagt werden, welche Sportanlagen und Sportgelegenheiten mit welchen Anlagenkapazitäten an welchen Standorten vorzuhalten sind.

 

Der Sportstättenentwicklungsplan umfasst die Planungsschritte

 

-          Sportbedarfsermittlung

-          Bestandserhebung und –bewertung

-          Angebots-Bedarfs-Bilanzierung

-          Maßnahmenkonzipierung mit Wirkungsanalyse.

 

Im Rahmen ihrer Pflichten zur Daseinsvorsorge kann die Stadt Alsdorf nur eine Förderung des Sports und nur Sportanlagen für Grundversorgungsaufgaben im Breiten- und Schulsport mit dem Schwerpunkt in der Kinder und Jugendförderung übernehmen. Besondere Bedeutung kommt dem Schul- und Vereinssport zu, durch den neben den sportlichen auch zahlreiche gesellschaftspolitische, aber, was noch viel bedeutungsvoller ist, soziale Leistungen erbracht werden.

 

Die Ergebnisse der Ermittlung der Sportbevölkerung und Sportaktivitäten für das Gesamtgebiet und aufgeteilt in die Planbezirke A (alle Stadtteile der ehemaligen Stadt Alsdorf) und B (alle Stadtteile der ehemaligen Gemeinde Hoengen), die Altersstruktur der Sportbevölkerung und Sportaktivitäten, die Zahl der Vereinsmitglieder und der Sportanlagenbestand sind dem SPEP zu entnehmen.

 

Der hier vorliegende SPEP sieht eine Prognose für die nächsten 5 Jahre bis zum Jahre 2020 vor. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung sowie der zukünftigen sportspezifischen Entwicklung in den einzelnen Sportarten wird ermittelt, inwieweit durch den veränderten Sportbedarf ein Sportanlagenüberschuss bzw. –defizit in den nächsten 5 Jahren zu erwarten und für welche eine zwischen Bedarf und Bestand ausgeglichene Versorgungssituation gegeben ist. Zu den Ergebnissen dieser Zielplanung müssen Vorschläge entwickelt werden, wie bei fehlenden Sportanlagen diese zu ergänzen sind, oder was mit überzähligen Sportanlagen geschehen soll.

 

Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse sieht der SPEP unter dem Punkt „Maßnahmenkonzipierung mit Wirkungsanalyse“ konkrete Handlungsziele vor, um den zukünftigen Sportbedarf dem notwendigen Sportanlagenbedarf zu entsprechen bzw. anzupassen.

 

Durch die Verwaltung wurde der Entwurf der Sportstättenentwicklungsplanung 2015 - 2020 in der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur am 24.09.2015 eingebracht und dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, die erforderlichen Beratungen mit den Sportvereinen herbeizuführen und über das Ergebnis in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur zu berichten.

 

In den in den letzten Wochen mit den betreffenden Vereinen geführten Gesprächen fanden  die Vorschläge der Verwaltung die Zustimmung aller betroffenen Vereine. Zur Umsetzung der Ziele des Sportstättenentwicklungsplanes wurden gemeinsam folgende Maßnahmen als Voraussetzung für die gemeinsame Nutzung der Sportanlagen erarbeitet:

 

 

Planbereich A

 

Zusammenlegung des Spielbetriebes des SC Kellersberg 1958 e.V. und des JSV Alsdorf 1910 e.V.:

 

Durch den Neubau der Kampfbahn Typ C – Kunstrasenplatz – mit leichtathletischen Nebenanlagen als Schulsportanlage für das Städt. Gymnasium und die Realschule Ofden verlagern beide Vereine ihren Spielbetrieb auf diese neue Anlage. Für den dann zu erwartenden Spielbetrieb wird als Ergänzung zum Neubau der Kampfbahn Typ C die Errichtung eines Kleinspielfeldes erforderlich.

 

Für die Errichtung der gesamten Schulsportanlage sind Kosten in Höhe von rd. 2,85 Mio. € zu veranschlagen. 

 

 

Zusammenlegung des Spielbetriebes der SSG GW Zopp 1962 e.V., der SG Duffesheide 1955 e.V. und des SC Rot-Weiß Alsdorf 1948 e.V.:

 

Die Zustimmung der drei Vereine zur Durchführung des gemeinsamen Spielbetriebes auf der Sportanlage in Alsdorf-Zopp, Ottenfelder Straße, liegt vor. Für die Durchführung des Spielbetriebes ist die Sanierung des jetzigen Rasenplatzes sowie die Errichtung einer Trainingsfläche notwendig.

 

 

 

Zusammenlegung des Spielbetriebes des SV BW Alsdorf 1910/16 e.V. und des SV Hoengen 1916 e.V. :

 

Die Zustimmung der beiden Vereine zur Durchführung des gemeinsamen Spielbetriebes auf der Sportanlage der Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Am Klött, liegt vor. Für die Durchführung des Spielbetriebes ist die Errichtung eines Geräteraumes erforderlich.

 

Sportanlage der Spvg. GA Ofden 1955 e.V., Schleibacher Weg:

 

Die Spvg. GA Ofden 1955 e.V. wird Ihren Spielbetrieb auch weiterhin auf der Sportanlage am Schleibacher Weg durchführen, wobei für die Durchführung des Trainings- und Meisterschaftsspielbetriebes die Errichtung eines Kleinspielfeldes erforderlich wird.

 

 

 

 

 

Planbereich B

 

Sportanlage des SV Alemannia Mariadorf 1916 e.V., Am Südpark:

 

Die Sportanlage des SV Alemannia Mariadorf 1916 e.V. wird auch zukünftig mit den vorhandenen Rasen- und Tennenplatz einschl. leichtathletischer Nebenanlagen für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung gestellt. Aufgrund des schlechten Zustandes des Rasenplatzes ist im Planungszeitraum eine Erneuerung des Rasenplatzes zwingend notwendig. Darüber hinaus soll der Rasenplatz mit einer Trainingsbeleuchtungsanlage aus dem Bestand der wegfallenden Sportanlagen ausgestattet werden.

 

 

Sportanlage des VfL Eintracht Warden 1922 e.V., Quellenstraße:

 

Mit dem im Jahre 2011 neu errichten Kunstrasenplatz kann der gesamte Spielbetrieb des Vereins vollständig aufgefangen werden. Weitere Maßnahmen sind hier nicht erforderlich.

 

 

Zusammenlegung des Spielbetriebes des SV GW Broicher Siedlung 1949 e.V. und des SV Hertha Mariadorf 1932 e.V.:

 

Beide Vereine haben ihre Zustimmung zur Zusammenlegung des Spielbetriebes auf der Sportanlage Alsdorf-Broicher Siedlung, Osterfeldstraße, gegeben. Für den SV Hertha Mariadorf sind auf der Anlage Vereinsräume (Container) zu schaffen.

 

 

 

Durch diese Veränderungen stehen dem Fußballsport in beiden Planbereichen A und B jeweils zwei zentrale Sportanlagen zur Verfügung. Zudem erweitern drei weitere Standorte das gesamte Angebot.

 

Eine neue Schul- und Vereinssportanlage wird im Annapark für das Städtische Gymnasium und die Realschule errichtet.

 

Durch die vorgeschlagenen Veränderungen im Planungszeitraum entfallen zukünftig im gesamten Stadtgebiet bis zum Jahre 2020 insgesamt 5 Sportanlagen mit 6 Sportplätzen und 5 Vereinsheimen aus der sportlichen Nutzung.

 

Mit der Zusammenführung der Sportvereine auf die noch verbleibenden Sportanlagen können diese Anlagen optimiert und eine wesentliche Verbesserung der Auslastungskapazität erreicht werden. Dies führt zudem zu einer Reduzierung der Betriebs und Unterhaltungskosten für den einzelnen Sportverein.

 

Zur Durchführung eines ordnungsgemäßen und richtliniengerechten Schulsportes in den Turn- und Sporthallen besteht ein Bedarf von 21 AE (Anlageneinheiten). Die Stadt Alsdorf verfügt derzeitig über einen Bestand von 25 AE, wobei hierbei die Dreifachsporthalle des Berufs-Kolleg der StädteRegion Aachen mit eingerechnet ist. Unter Berücksichtigung des Wegfalls der Gymnastikhalle des Gymnasiums sowie der Dreifachsporthalle der StädteRegion Aachen) verfügt die Stadt Alsdorf zukünftig über 21 AE. Dieser deckt sowohl den Schul- wie auch den Vereinssportbedarf.

 

Nach Errichtung der neuen Schulsportanlage für die Schulen im KUBIZ, Annapark, stehen sodann folgende Schulsportanlagen den Alsdorfer Schulen zur Verfügung:

 

 

 

 

Planbereich A

 

Sportanlage (Kampfbahn Typ C) KUBIZ

Sportanlage (Kampfbahn Typ C) Gustav-Heinemann-Gesamtschule

 

Planbereich B

 

Sportanlage (Kampfbahn Typ C – Rasenplatz) und Tennenplatz Am Südpark (Realschule Marienschule und Europa-Hauptschule Johann Heinrich Pestalozzi

 

 

Für die Sportart „Schwimmen“ sind die vorhandenen Sportstätten (Hallenbad m. 25m-Bahn und Lehrschwimmbecken Poststraße) im Rahmen der bedarfsdeckenden Grundversorgung für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport ausreichend.

 

Die Grundversorgung für den Tennissport ist mit den im Stadtgebiet zur Verfügung stehenden 17 Tennisplätzen für das gesamte Stadtgebiet ausreichend abgedeckt.

 

Mit den Leichtathletikanlagen an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule, auf der Sportanlage in Alsdorf- Mariadorf, Am Südpark sowie zukünftig auf der neu zu errichtenden Sportanlage für das KUBIZ im Annapark kann der grundlegende Bedarf für die Alsdorfer Vereine und Freizeitsportler ausreichend gedeckt werden.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die Entscheidung über den Sportstättenentwicklungsplan der Stadt Alsdorf für die Jahre 2015 – 2020 obliegt dem Rat der Stadt Alsdorf.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Für die Umsetzung des Sportstättenentwickungsplanes 2015 - 2020 werden folgende finanzielle Aufwendungen erforderlich.

 

Neubau Sportanlage KUBIZ2.850.000 €  

 

 

Übrige Maßnahmen gem. SPEP 2015 – 2020           450.000 €

 

 

Der Neubau der Sportanlage für das KUBIZ mit 2,85 Mio. € wird im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes errichtet. Auf die Finanzierung wird auf die Sitzungsvorlage zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW zur Ratssitzung am 15.12.2015 verwiesen.

 

Die Vermarktung der frei werdenden Sportstätten führt zu zusätzlichen Erlösen für die Stadt und sind zweckgebunden für alle übrigen im Sportstättenentwicklungsplan beschlossenen Maßnahmen zu verwenden.

 

Für die vermögensrechtliche Werterhaltung der städt. Sportanlagen gem. § 90 GO NRW stehen im Etat 2015/2016 insgesamt 40.000 € für die Schulsportanlagen sowie 78.100 für die Vereinssportanlagen im Rahmen der Sportförderung jährlich zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Im Rahmen ihrer Pflichten zur Daseinsvorsorge kann die Stadt Alsdorf nur eine Förderung des Sports und nur Sportanlagen für Grundversorgungsaufgaben im Breiten- und Schulsport mit dem Schwerpunkt in der Kinder und Jugendförderung übernehmen. Besondere Bedeutung kommt dem Vereinssport zu, durch den neben den sportlichen auch zahlreiche gesellschaftspolitische, aber, was noch viel bedeutungsvoller ist, soziale Leistungen erbracht werden.

 

In der zukünftigen Sportstättenentwicklungsplanung kommt auch dem Schulsport eine besondere Bedeutung zu. Mit der Sportstättenentwicklungsplanung finden die Voraussetzungen zur Durchführung eines ordnungs- und richtliniengemäßen Schulsportunterrichtes Berücksichtigung.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.11.2015 - Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur - unverändert beschlossen

Erweitern

15.12.2015 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen