Beschlussvorlage - 2015/0471/4.1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt: „Dem Abschluss des als Anlage   /1 beigefügten Öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. § 11 Baugesetzbuch –BauGB- mit der VIVAWEST Wohnen GmbH“ wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt


Darstellung der Sachlage:

 

Die VIVAWEST Wohnen GmbH beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 344 – Marie-Juchacz-Straße die Erschließung zur baulichen Nutzung der Grundstücke herzustellen. Die erforderlichen geprüften Anlagen zum Vertrag liegen der Stadt Alsdorf vor.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 11 BauGB kann die Gemeinde die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der Unternehmer trägt alle für die Erschließung des Plangebietes notwendigen Kosten zu 100 %. Die Erschließungsanlagen werden kosten-, lasten- und gebührenfrei der Stadt übergeben.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-keine-

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

01.12.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen