Beschlussvorlage - 2015/0471/4.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. § 11 Baugesetzbuch -BauGB- für den B-Planbereich Nr. 344 "Marie-Juchacz-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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01.12.2015
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die VIVAWEST Wohnen GmbH beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 344 – Marie-Juchacz-Straße die Erschließung zur baulichen Nutzung der Grundstücke herzustellen. Die erforderlichen geprüften Anlagen zum Vertrag liegen der Stadt Alsdorf vor.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 11 BauGB kann die Gemeinde die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Der Unternehmer trägt alle für die Erschließung des Plangebietes notwendigen Kosten zu 100 %. Die Erschließungsanlagen werden kosten-, lasten- und gebührenfrei der Stadt übergeben.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
-keine-
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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269,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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716,7 kB
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