Beschlussvorlage - 2015/0464/ETD

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des III. Quartals 2015 der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Technische Dienste zur Kenntnis.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sachlage

 

Die Betriebsleitung hat nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans zu unterrichten.

 

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Technische Dienste für das Jahr 2015 wurde am 10.03.2015 durch den Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste vorberaten und am 10.06.2015 vom Rat der Stadt Alsdorf beschlossen.

 

Der Wirtschaftsplan ist wie in den Vorjahren im Erfolgsplan in vier Betriebszweige aufgegliedert:

 

- Abwasser

- Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen

- Straßenreinigung und Winterdienst

- Abfallentsorgung

 

Hiervon finanzieren sich die Betriebszweige Abwasser, Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst aus Gebühren, die nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) erhoben werden.

 

Für die Dienstleistungen, die der Eigenbetrieb für die Stadt erbringt und zur Abdeckung der Kosten für das Allgemeininteresse, stehen im Betriebszweig Straßenunterhaltung, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen insgesamt aus dem Haushalt der Stadt Mittel in Höhe von 2,86 Mio. € in 2015 zur Verfügung.

 

Der Verlauf des III. Quartals 2015 ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Hier sind die zugeordneten Erträge (Einnahmen) und Aufwendungen (Ausgaben) des Eigenbetriebes gegenübergestellt.

 

Aus den verkehrssicherungspflichtigen Maßnahmen der Straßenunterhaltung ergibt sich derzeit folgender Sachstand:

 

Durchgeführte Maßnahmen III. Quartal 2015

 

 

-          Hauptstraße/ K10 Eschweilerstraße

-          Werner-Heisenberg-Straße

-          Kirchstraße

 

Durchgeführte bzw. geplante Maßnahmen IV. Quartal 2015

 

-          Graben- und Zollernstraße

-          Alter Römer  Weg

-          Radweg  – Verlängerung Schillerstraße

-          Radweg  - Konrad-Zuse-Straße

 

 

 

 

 

 

 

Der Vermögensplan mit investiven Maßnahmen und Beschaffung von rund 5.178.446 € (2015) ist hinsichtlich der Abwicklung dem Punkt  5 - Stand der Baumaßnahmen der heutigen Sitzung zu entnehmen.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 20 EigVO NRW hat die Betriebsleitung des Betriebsausschusses quartalsmäßig zu unterrichten.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

-entfällt -

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-entfällt -

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2015 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - zur Kenntnis genommen