Beschlussvorlage - 2015/0520/1.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung in der Besetzung von Ausschüssen und Gremien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 1.1 - Büro des Rates
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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15.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt
- als Ersatz für Herrn Dieter Lothmann auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Stv. Dirk Schaffrath zum stimmberechtigten Mitglied in den Hauptausschuss.
- als Ersatz für Herrn Dieter Lothmann auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Stv. Hubert Lothmann zum Stellvertreter des Herrn Helmuth Müller in den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur.
- als Ersatz für Herrn Dieter Lothmann auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Stv. Hubert Lothmann zum stimmberechtigten Mitglied in den Ausschuss für Gebäudewirtschaft.
- als Ersatz für Herrn Dieter Lothmann auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Stv. Hubert Lothmann zum stimmberechtigten Mitglied in den Wahlprüfungsausschuss.
- als Ersatz für Herrn Dieter Lothmann auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Stv. Hubert Lothmann zum Stellvertreter des Herrn Stv. Stefan Uerlings in den Wahlausschuss.
- als Ersatz für Herrn Dieter Lothmann auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Stv. Hubert Lothmann zum Stellvertreter des Herrn Stv. Franz Brandt in die Gesellschafterversammlung der Business Park Alsdorf GmbH.
- als Ersatz für Herrn Dieter Lothmann auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Stv. Hubert Lothmann zum Stellvertreter des Herrn Stv. Franz Brandt in den Aufsichtsrat der Business Park Alsdorf GmbH.
- als Ersatz für Herrn Dieter Lothmann auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Stv. Hubert Lothmann zum Stellvertreter des Herrn Stv. Dirk Schaffrath in den Aufsichtsrat der Energeticon gGmbH.
- als Ersatz für Herrn Dieter Lothmann auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Stv. Hubert Lothmann zum Stellvertreter des Herrn Stv. Dirk Schaffrath in die Gesellschafterversammlung der Energeticon gGmbH.
- als Ersatz für Herrn Dieter Lothmann auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Stv. Hubert Lothmann zum Stellvertreter des Herrn Stv. Wilfried Maul in die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft Alsdorf mbH (GSG).
- als Ersatz für Herrn Dieter Lothmann auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Stv. Hubert Lothmann zum Mitglied der Gesellschafterversammlung der GSG Grund- und Stadtentwicklungsgesellschaft Alsdorf GmbH.
- als Ersatz für Herrn Dieter Lothmann auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Stv. Hubert Lothmann zum Stellvertreter des Herrn Stv. Ingo Boehm in die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Nordkreis Aachen.
- als Ersatz für Herrn Dieter Lothmann auf Vorschlag der CDU-Fraktion Herrn Stv. Hubert Lothmann zum Stellvertreter des Herrn Stv. Stefan Uerlings in den Integrationsrat.
- als Ersatz für Herrn Gerd Becker auf Vorschlag des Jobcenters der StädteRegion Aachen Frau Elfriede Kempen zur Stellvertreterin des Herrn Frank Oehler gemäß § 71 Abs. 5 SGB VIII i. V. m. AG KJHG und Jugendamtssatzung in den Jugendhilfeausschuss.
- als Ersatz für Herrn Norbert Steffens auf Vorschlag der Bezirksregierung Köln, Obere Schulaufsichtsbehörde, Frau Susanne Kaempf, Schulleiterin der Marienschule Realschule Alsdorf, zur Stellvertreterin der Frau Astrid Petry gemäß § 71 Abs. 5 SGB VIII i. V. m. AG KJHG und Jugendamtssatzung in den Jugendhilfeausschuss.
- als Ersatz für Herrn Norbert Steffens auf Vorschlag der Schulleiterkonferenz Herrn Martin May, Schulleiter der Gustav-Heinemann-Gesamtschule Alsdorf, zum beratenden Mitglied gemäß § 85 Abs. 2 Schulgesetz für das Land NRW in den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur.
- als Ersatz für Herrn Martin May auf Vorschlag der Schulleiterkonferenz Herrn Rainer Hinrichs, Schulleiter der GGS Alsdorf-Blumenrath, zum Stellvertreter des Herrn May gemäß § 85 Abs. 2 Schulgesetz für das Land NRW in den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur.
- als Ersatz für Herrn Rainer Führen auf Vorschlag des Jugendamtseltern-beirates Frau Joana Hennig-Pröhl gemäß § 71 Abs. 5 SGB VIII i. V. m. AG KJHG und Jugendamtssatzung zum beratenden Mitglied des Jugendhilfe-ausschusses.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Zu 1. bis 13.:
Herr Dieter Lothmann ist am 17.10.2015 verstorben.
In Folge dessen sind für folgende Ausschüsse und Gremien Nachfolgeregelungen zu treffen:
- Hauptausschuss
- Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur (stellv. Mitglied)
- Ausschuss für Gebäudewirtschaft
- Wahlausschuss (stellv. Mitglied)
- Wahlprüfungsausschuss
- Business Park Alsdorf GmbH, Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
- Business Park Alsdorf GmbH, Aufsichtsrat (stellv. Mitglied)
- Energeticon gGmbH, Aufsichtsrat (stellv. Mitglied)
- Energeticon gGmbH, Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
- Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft Alsdorf mbH (GSG), Gesellschafterversammlung (stellv. Mitglied)
- GSG Grund- und Stadtentwicklung Alsdorf GmbH, Gesellschafterversammlung
- VHS-Zweckverband Nordkreis Aachen, Verbandsversammlung (stellv. Mitglied)
- Integrationsrat (stellv. Mitglied)
Herr Stv. Franz Brandt, Vorsitzender der CDU-Fraktion, hat dem FG 1.1 – Büro des Rates am 24.11.2015 die Nachfolgevorschläge der CDU-Fraktion telefonisch mitgeteilt.
Demnach schlägt die CDU-Fraktion für die Besetzung des Hauptausschusses Herrn Stv. Dirk Schaffrath, CDU-Fraktion, vor. Als Ersatz für alle weiteren Ausschüsse und Gremien schlägt die CDU-Fraktion Herrn Stv. Hubert Lothmann vor.
Zu 14.:
Herr Gerd Becker wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf am 24.06.2014 als persönlicher Stellvertreter des Herrn Frank Oehler für das Jobcenter der StädteRegion Aachen gem. § 71 (5) SGB VIII i. V. m. AG KJHG und Jugendamtssatzung in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Mit Schreiben vom 27.10.2015 wurde der Stadtverwaltung Alsdorf vom Jobcenter der StädteRegion Aachen mitgeteilt, dass Herr Becker nicht mehr in der Geschäftsstelle Alsdorf tätig ist.
Als Ersatz für Herrn Becker und persönliche Vertreterin des Herrn Frank Oehler wird vom Jobcenter der StädteRegion Aachen Frau Elfriede Kempen vorgeschlagen.
Auf das als Anlage 1 beigefügte Schreiben des Jobcenters der StädteRegion Aachen vom 27.10.2015 wird verwiesen.
Zu 15.:
Herr Norbert Steffens wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf am 24.06.2014 als beratendes Mitglied für die Bezirksregierung Köln, Obere Schulaufsichtsbehörde, gem. § 71 (5) SGB VIII i. V. m. AG KJHG und Jugendamtssatzung in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Mit Datum vom 31.07.2015 ging Herr Steffens in den Ruhestand.
Als Ersatz für Herrn Steffens und persönliche Stellvertreterin der Frau Astrid Petry wird von der Bezirksregierung Köln, Obere Schulaufsichtsbehörde, Frau Susanne Kaempf vorgeschlagen.
Auf das als Anlage 2 beigefügte Schreiben der Bezirksregierung Köln, Obere Schulaufsichtsbehörde, vom 23.11.2015 wird verwiesen.
Zu 16. und 17.:
Herr Norbert Steffens wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf am 24.06.2014 als beratendes Mitglied für die Lehrerschaft gemäß § 85 Abs. 2 Schulgesetz für das Land NRW in den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur gewählt.
Mit Datum vom 31.07.2015 ging Herr Steffens in den Ruhestand.
Als Ersatz für Herrn Steffens wird von der Lehrerschaft Herr Martin May, Schulleiter der Gustav-Heinemann-Gesamtschule Alsdorf, vorgeschlagen.
Als persönlicher Stellvertreter des Herrn May wird von der Schulleiterkonferenz Herr Rainer Hinrichs, Schulleiter der GGS Alsdorf-Blumenrath, vorgeschlagen
Zu 18.:
Nach § 4 Abs. 3 Buchstabe m der Jugendamtssatzung der Stadt Alsdorf ist ein Vertreter des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu benennen. Frau Joana Hennig-Pröhl wurde zur neuen Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates gewählt und wird somit als beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen.
Darstellung der Rechtslage:
§ 50 Abs. 3 letzter Satz der Gemeindeordnung NRW – GO NRW:
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
§ 50 Abs. 4 letzter Satz der Gemeindeordnung NRW – GO NRW:
Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium aus, für dass sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählen die Ratsmitglieder den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.
