Beschlussvorlage - 2015/0491/3.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet / Kindertagespflege hier: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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08.12.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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15.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
- Der Rat der Stadt stimmt einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gem. § 83 GO NRW in Höhe von 496.121,00 € im Bereich der Jugendhilfe – Kindertageseinrichtungen (06-02-01) - zu.
- Der Rat der Stadt stimmt einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gem. § 83 GO NRW in Höhe von 68.500,00 € im Bereich der Jugendhilfe – Kindertagespflege (06-03-02) - zu.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Nach § 83 II 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind.
Nach § 4 II der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000,00 € als erheblich anzusehen. Es ist für diese eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen.
In den Bereichen Kindertageseinrichtungen Produkt 06-02-01 und Kindertagespflege Produkt 06-03-02 haben sich auf der Grundlage der §§ 22 ff SGB VIII einklagbarer individueller Rechtsanspruch – Pflichtaufgabe der Kommune Mehrausgaben im Haushaltsjahr 2015 ergeben.
Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 564.621,00,00 € sind in den Produkten 06-02-01 und 06-03-02 angefallen.
- Kindertageseinrichtungen (06-02-01)
Die zusätzlichen Aufwendungen in diesem Bereich ergaben sich aufgrund der im Nachgang zum vorletzten bzw. letzten Kindergartenjahr durchgeführten Spitzabrechnung. Im Rahmen dieser Spitzabrechnung sind die konkreten Belegungszahlen zu erfassen, die sich in den vorangegangenen Kitajahren ergeben haben und waren bei der Aufstellung des Etats naturgemäß noch nicht bekannt.
Insbesondere sind hier die Betriebkostenzuschüsse an Freie Träger – aufgrund der tatsächlichen Buchungszeiten und Nachzahlungen aus U3-Pauschalen (für Kinder, die in einem bestimmten Zeitraum noch nicht das 3. Lebensjahr vollendet haben) für das Kitajahr 2014/2015.
Aufwendungen
Ansatz 2015 06-02-01 |
5.489.589,00 € |
Zusätzliche Aufwendungen bis Ende 2015 ausgehend vom Ansatz 2015 |
779.584,00 € |
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Somit neuer Ansatz | 6.269.173,00 € |
Erträge
Ansatz 2015 06-02-01 |
5.223.015,00 € |
Mehrerträge bis Ende 2015 ausgehend vom Ansatz 2015 |
283.463,00 € |
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Somit neuer Ansatz | 5.506.478,00 € |
Insoweit verbleibt ein Fehlbedarf in Höhe von:
Zusätzlicher Aufwand 779.584,00 €
Mehrerträge283.463,00 €
Mehrbelastung:496.121,00 €
- Kindertagespflege
Im Bereich Kindertagespflege wird ein wesentlicher Anteil der Plätze für unter Dreijährige vorgehalten. Der Gesetzgeber sieht eine Quote von ca. 30 % dieser Plätze vor und stellte das hier vorgehaltene Angebot der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleich. Insofern wurde auch in Alsdorf das Angebot kontinuierlich ausgebaut. Aufgrund der nun vorliegenden Belegung (zurzeit ca. 106 Fälle) – die die steigende Nachfrage widerspiegelt – sind die hier entstehenden Mehraufwendungen in den Haushalt einzustellen.
Aufwendungen
Ansatz 2015 06-03-02 |
500.000,00 € |
Zusätzliche Aufwendungen bis Ende 2015 ausgehend vom Ansatz 2015 |
100.000,00 € |
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Somit neuer Ansatz | 600.000,00 € |
Erträge
Ansatz 2015 06-03-02 |
165.000,00 € |
Mehrerträge bis Ende 2015 ausgehend vom Ansatz 2015 |
31.500,00 € |
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Somit neuer Ansatz | 196.500,00 € |
Insoweit verbleibt ein Fehlbedarf in Höhe von:
Zusätzlicher Aufwand 100.000,00 €
Mehrerträge 31.500,00 €
Mehrbelastung: 68.500,00 €
Insoweit ergibt sich eine Gesamtmehrbelastung für beide Produkte im städtischen Haushalt in Höhe von 564.621,00 €.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Gesamte Mehrbelastung in 06-02-01 und 06-03-02:
06-02-01496.121,00 €
06-03-02 68.500,00 €
564.621,00 €
Die Deckung in Höhe von 564.621,00 € erfolgt durch Minderaufwendungen im Rahmen der Kassenkreditzinsen bei der Haushaltsstelle 16-01-02/0310/551700.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
bekannt
