Beschlussvorlage - 2015/0492/3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Das Ergebnis der Elternbefragung und die mit den Trägern abgestimmten zukünftigen/vorläufigen Betreuungsformen für das Kindergartenjahr 2016/2017 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes(KiBiz) hat die Verwaltung und die Freien Träger von Kindertageseinrichtungen eine Anmeldewoche für das Kitajahr 2016/2017 durchgeführt. Das Ergebnis der Anmeldewoche wurde ausgewertet und die möglichen Gruppenkonstellationen mit den Einrichtungsleitungen und Trägervertretern am 18.11.2015 in der als Anlage 1 zu TOP 2015/0492/3.2 beigefügten Darstellung festgehalten.

 

Das Ergebnis der Vereinbarungen gilt vorbehaltlich der bis Mitte Februar 2016 durch die Eltern abzuschließenden Betreuungsverträge.

 

Durch Änderungen in den Betreuungswünschen können dann noch Abweichungen in den Gruppenzusammenstellungen und als Folge im Zuschussbedarf auftreten.

 

Vorbehaltlich dieser Änderungen würde sich der Zuschussbedarf des Jugendamtes im Kitajahr 2016/2017 um ca. 14.725,43 € erhöhen.

 

Eine aktualisierte Bedarfsplanung wird auf der Grundlage der Fortschreibung der Kindertageseinrichtungsbedarfsplanung im Frühjahr 2016 (Erhebungsdatum 31.12.2015) vorgelegt.

 

Insoweit stehen die o. g. Planzahlen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des abschließenden Ergebnisses der Kitabedarfsplanung 2016/2017.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

§ 24 SGB VIII in Verbindung mit

 

Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)

 

Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz)

 

Kinderfördergesetz

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Gruppenerweiterungen bzw. –umwandlungen

stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:

 

 

a) Kindpauschalen 2015/16 (100 %) 10.389.741,93 €

 

abzüglich gemittelter Trägeranteil i.H.v. 15 %   1.559.811,29 €

 

Betriebskostenzuschüsse 2015/16   8.838.930,64 €

 

(ohne Zuschüsse Familienzentren, Kaltmieten)

 

 

 

 

 

 

 

b) Kindpauschalen 2016/17 (100 %) 10.433.390,00 €

 

abzüglich gemittelter Trägeranteil i.H.v. 15 %   1.565.008,50 €

 

Betriebskostenzuschüsse 2016/17 8.868.381,50 €

(ohne Zuschüsse Familienzentren, Kaltmieten)

 

Mehr – Ausgabe BK-Zuschüsse um      29.450,86 €

 

hiervon städt. Zuschuss ca. 50 %      14.725,43 €

 

Diese zum jetzigen Zeitpunkt ermittelte geringe Mehr-Ausgabe ergibt sich aus den derzeitig vorgesehenen Gruppenformen. Die  vorgegebenen Erhöhung derKindpauschalen in Höhe von 1,5 % p. a., wurden bereits eingerechnet.

 

Ausdrücklich wird von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass in dem oben dargestellten vorläufigen Finanzbedarf maßgebliche Faktoren, wie Landeszuschuss für Familienzentren, U3-Pauschalen, Sparachfördermittel, FINK-Pauschalen (beh. Kinder) nicht dargestellt werden konnten. Diese sind erst nach Vorlage konkreter Betreuungsverträge zwischen Eltern und Trägern zu ermitteln, da diese individuell bezogen auf das zu betreuende Kind ermittelt werden. Dem Jugendhilfeausschuss wird im Rahmen der nächsten Kita-Bedarfsplanung (März 2016) ein entsprechender Beschlussvorschlag vorgelegt. 

 

Zu gegebener Zeit sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt 2016 vorzusehen.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Wirkung von ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten für junge Familien ist hinlänglich bekannt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.12.2015 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen