Beschlussvorlage - 2015/0494/3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Die Richtlinien über die finanzielle Ausgestaltung von Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe werden – wie in Anlage 1 zu TOP 2015/0494/3.2 dargestellt – beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sachlage:

 

Die Jugendämter der Städte Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath, StädteRegion Aachen, Stolberg und Würselen haben mit Wirkung zum 01.01.2008 erstmals gemeinsame Richtlinien über die finanzielle Ausgestaltung von Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe vereinbart.

 

In einem gemeinsamen Arbeitskreis der Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe der o. a.  Städte wurden die Richtlinien überarbeitet und entsprechende Änderungen in verschiedenen Bereichen vorgenommen – siehe Anlage zu TOP 2015/0494/3.2 -.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Die Richtlinien gelten insbesondere für den Aufgabenbereich der erzieherischen Hilfen, die in dem § 27 ff. SGB VIII gesetzlich festgelegt sind und uneingeschränkt einen individuellen Rechtsanspruch von Eltern, Kindern und Jugendlichen begründen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Siehe Produktbereich 06-03-01

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Ergibt sich aufgrund des gesetzlichen Auftrages.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.12.2015 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen