Beschlussvorlage - 2015/0525/5.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt im Rahmen der Umsetzung des KInvFöG NRW folgende Maßnahmen:

 

-          Energieeffiziente Sanierung der Grundschule Schaufenberg

-          Energieeffiziente Sanierung der Grundschule Ofden

-          Energieeffiziente Sanierung der Grundschule Kellersberg/Ost

-          Energieeffiziente Sanierung der Gustav-Heinemann-Gesamtschule

-          Bau einer Schulsportanlage „KuBiZ“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu hat der Bund aus seinem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände nach Artikel 104 b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes in Höhe von 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Hieraus entfallen rd. 1,1 Mrd. Euro (32 %) auf nordrhein-westfälische Städte und Gemeinden.

 

Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG NRW) hat der Landtag nunmehr die Rahmenbedingungen für die schnelle und wirkungsvolle Umsetzung des Bundesrechtes in NRW geschaffen. Nach § 3 des KInvFöG NRW richtet sich der Betrag der jeweiligen Gemeinden und Kreise nach dem Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der einzelnen Gemeinden bzw. Kreise für die Jahre 2011 bis 2015. Mit Bescheid vom 08. Oktober 2015 erhält die Stadt Alsdorf zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Mittel in Höhe von 4.624.077 Euro.

 

Die Finanzhilfen werden dabei für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt:

 

1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur

a) Krankenhäuser

b) Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor              

    verhaltensbezogenem Lärm,

c) Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau und   

    Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr),

    Brachflächenrevitalisierung,

d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in

     ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels,

e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen,

f)  Luftreinhaltung.

 

2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des   

     Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem

     Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird,

b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur,

c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen

    der Weiterbildung,

d) Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.

 

Die Finanzhilfen können dabei nur für Investitionsvorhaben oder selbständige Abschnitte von Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die ab dem 01.07.2015 begonnen und die bis zum 31.12.2018 vollständig abgenommen wurden und spätestens im Jahre 2019 vollständig abgerechnet werden.  Der Bund beteiligt sich mit bis zu 90 Prozent, die Stadt Alsdorf beteiligt sich mit mindestens 10 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der Investitionen finanzschwacher Gemeinden.

 

Die Verwaltung schlägt zur Umsetzung des KInvFöG NRW folgende Maßnahmen vor:

 

Maßnahme        Gesamt-         Förderfähige       Anteil                Städtischer

                        kosten               Kosten   KInvFöG NRW        Eigenanteil             

Grundschule Schaufenberg   920.000 €    807.400 €    726.660 €        193.340 €

Grundschule Ofden        490.000 €    424.660 €    382.194 €        107.806 €

Grundschule Kellersberg       925.000 €    850.000 €    765.000 €        160.000 €

Gesamtschule      1.375.000 €           1.365.000 €           1.228.500 €        146.500 €

Sportanlage „KuBiZ“

einschl. Grunderwerb      2.850.179 €          2.741.437 €           1.521.723 €             1.328.456 €             

     6.560.179 €           6.188.497 €           4.624.077 €             1.936.102 €

 

Der Rat der Stadt muss die entsprechenden Maßnahmen beschließen. Auf die Erläuterungen der Maßnahmen wird auf Anlage 1 verwiesen.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Entfällt

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2015 und bei Kommunen mit einem Doppelhaushalt in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 sind Aufwendungen und Auszahlungen der Gemeinden für nach dem KInvFöG NRW geförderten Investitionsmaßnahmen als über- oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zu behandeln und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates. Insoweit findet § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) keine Anwendung.

 

Zur Finanzierung des 10 %igen städt. Anteils sowie der sonstigen Eigenanteile zur Umsetzung der Investitionsvorhaben sind insgesamt städt. Eigenmittel in Höhe von 1.936.102 Euro erforderlich. Unter Berücksichtigung der laufenden Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2015 ergibt sich dabei derzeit folgende Finanzierungsmöglichkeit:

 

Der vorläufige Investitionsabschluss zum Haushaltsjahr 2015 lässt zum 31.12.2015 folgende Einzahlungen und Auszahlungen erwarten:

 

Einzahlungen 20153.786.931,55 €

+ Kreditermächtigung 2015            1.369.100,00 €

Gesamteinzahlungen 20155.156.031,55 €

 

Auszahlungen 2015

einschl. Ermächtigungsübertragungen3.787.190,98 €

./. Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren   568.111,94 €

Gesamtauszahlungen 20153.219.079,04 €

 

Freie Investitionsmittel 20151.936.952,51 €

Abschließend ist festzustellen, dass mit dem Jahresabschluss 2015 die genannten Maßnahmen i. R. d. KInvFöG NRW ohne Ausweitung des Kreditbedarfs im städtischen Haushalt finanziert werden können.

 

Eine genaue Zuordnung erfolgt im Jahresabschluss 2015 und wird mit dem Entwurf der Jahresrechnung 2015 sowie der Ermächtigungsübertragungen dargestellt.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.12.2015 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen