Beschlussvorlage - 2016/0025/4.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Wirtschaftsweg Gemarkung Hoengen, Flur 27, Flurstück 44 und Gemarkung Alsdorf, Flur 42, Flurstück 421 im Hagfeld gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen –StrWG NRW- einzuziehen.

 

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Sachverhalt


Darstellung der Sachlage:

 

Der aus der Anlage   /1 ersichtliche Wirtschaftsweg geht fast vollständig in der geplanten Gewerbefläche ( Bebauungsplan Nr. 301 – Gewerbegebiet Schaufenberg)  unter und soll, mit Ausnahme des Anteils an der projektierten Grünfläche und der neuen Straßenverkehrsfläche, verkauft werden.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen –StrWG NRW- ist die Einziehung die Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verliert. Nach § 7 Abs. 2 StrWG NRW soll die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Straße verfügen, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen. Dies gilt auch für Wirtschaftswege.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

-keine –

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-keine-

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.02.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen