Beschlussvorlage - 2016/0025/4.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehung eines Wirtschaftsweges im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 301, 2. Änderung, Gewerbegebiet Schaufenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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16.02.2016
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der aus der Anlage /1 ersichtliche Wirtschaftsweg geht fast vollständig in der geplanten Gewerbefläche ( Bebauungsplan Nr. 301 – Gewerbegebiet Schaufenberg) unter und soll, mit Ausnahme des Anteils an der projektierten Grünfläche und der neuen Straßenverkehrsfläche, verkauft werden.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen –StrWG NRW- ist die Einziehung die Allgemeinverfügung, durch die eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße verliert. Nach § 7 Abs. 2 StrWG NRW soll die Straßenbaubehörde die Einziehung einer Straße verfügen, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung vorliegen. Dies gilt auch für Wirtschaftswege.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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457,6 kB
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