Beschlussvorlage - 2016/0043/3.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz eines Schulbusses für die Kellersberger Grundschüler zur GGS Kellersberg/Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, für das Schuljahr 2016/2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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15.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
- Der Schulbus für die Kellersberger Grundschüler zur GGS Kellersberg/Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, für das Schuljahr 2016/2017 wird eingesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die o.a. Schülerbeförderung für das Schuljahr 2016/2017 neu auszuschreiben.
- Der Einsatz eines Schulbusses für die Beförderung der Kellersberger Grundschüler zur GGS Kellersberg/Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, wird ab dem Schuljahr 2016/2017 eingestellt.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Nach Beschluss des Rates vom 15.07.2010 sind ab Schuljahr 2012/2013 die Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf-Kellersberg, Nordring 2, 52477 Alsdorf und die Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf-Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf am Standort Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, zusammengeführt worden.
Der Rat der Stadt beschloss auf Antrag der SPD-Fraktion, ABU-Fraktion sowie FDP-Fraktion, dass für die Grundschüler ein Bus eingesetzt werden solle, der morgens die Schüler in Kellersberg abholt und nach Schulschluss wieder an die Haltestellen in Kellersberg zurückbringt – zu Lasten der Stadtkasse -. Eine Eigenbeteiligung der Eltern wurde ausgeschlossen.
Die Bereitstellung der Schulbusverbindung sei dem Rat der Stadt jährlich zur Entscheidung neu vorzulegen.
Eine Aufstellung der aktuellen Zählung über die Anzahl der SchülerInnen, die täglich den Schulbus Kellersberg – Ost und zurück nutzen, ist als Anlage 1 beigefügt. Darüber hinaus stellt sich die Beförderung der SchülerInnen mit dem Bus in den vergangenen Schuljahren wie folgt dar:
SchuljahrAnzahl der max. beförderten
SchülerInnen insgesamt/täglich
2012/201362
2013/201437
2014/201531
2015/201633
Weiterhin wird festgestellt, dass - wie auch in den Vorjahren - keine Elterninitiative für die Begleitung der SchülerInnen auf dem Schulweg eingerichtet werden konnte. Im Wege steht hier der enorme organisatorische Aufwand und evtl. zusätzliche Kosten, wenn diese Aufgaben nicht ehrenamtlich übernommen würden.
Im Falle, dass der Einsatz des Schulbusses zur GGS Kellersberg/Ost eingestellt wird, entstehen notwendige Fahrkosten, für SchülerInnen der Primarstufe, wenn der Schulweg mehr als 2 km beträgt. Diesen SchülerInnen würde ein School & Fun-Ticket gewährt. Erfahrungsgemäß ist lediglich für SchülerInnen, die am Ende des Einzugsgebietes Kelllersberg I wohnen, der Schulweg weiter als 2 km.
Lotsenstellen für Schüler, die den Schulbus bisher nicht nutzen, sind die folgt eingerichtet:
- Broicher Straße/Husemannstraße
- Kurt-Koblitz-Ring/Broicher Straße (dieser Übergang ist z.Zt. nicht besetzt)
- Kleiner Bahnübergang (Mariadorfer Straße)
- Kurt-Koblitz-Ring/Weinstraße
Aufstellungen über die Anzahl der SchülerInnen, die täglich die o.a. Lotsenstellen frequentieren sind als Anlage 2 beigefügt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der aktuellen Preisentwicklung werden die Kosten für die Schülerbeförderung im Schuljahr 2016/2017 zur GGS Kellersberg/Ost auf ca. 32.000,00 € geschätzt.
Im Schuljahr 2015/2016 belaufen sich die Kosten für die o.a. Schülerbeförderung auf 29.746,00 €.
Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2016/2017 sind beim Sachkonto 527300, Kostenträger 03-02-02, Kostenstelle 2105, bereitgestellt worden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der beiden Grundschulen hat die Stadt ihr Infrastrukturvermögen erheblich reduzieren können und Bewirtschaftungskosten eingespart. Damit erfüllt sie die von der GPA NRW aufgestellte Forderung ihr Infrastrukturvermögen zu reduzieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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179,8 kB
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2
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öffentlich
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582,1 kB
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