Beschlussvorlage - 2016/0072/RPA
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Alsdorf zum 31.10.2010 und Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat der Stadt gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Rosenkranz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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15.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Alsdorf stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 25.02.2016 abschließend beratenen und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Gesamtabschluss in seiner Fassung vom 20.01.2016 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW fest.
2.
Der Rat der Stadt beschließt, gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 116 Abs. 1 Satz 4 GO NRW den Gesamtjahresfehlbetrag 2010 in Höhe von 13.567.891,60 € durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zu decken.
3.
Der Rat der Stadt Alsdorf stellt fest, dass der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und eine zutreffende Vorstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage vermittelt. Dem Bürgermeister wird gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW für die Aufstellung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 vorbehaltlos Entlastung erteilt.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Nach § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Alsdorf in jedem Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss aufzustellen und das erstmals zum Stichtag 31.12.2010 (§ 2 Abs. 1 NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW). Dieser muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt und seiner verselbständigten Aufgabenbereiche vermitteln. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtbilanz, der Gesamtergebnisrechnung, dem Gesamtanhang und einem Gesamtlagebericht. Nach § 116 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW ist
der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Anschließend ist die Anzeige des Gesamtabschlusses bei der Aufsichtsbehörde und danach die öffentliche Bekanntmachung vorgesehen. In der Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf am 11.06.2015 wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses zum Bilanzstichtag 31.12.2010 mit den erforderlichen Anlagen nach § 49 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) eingebracht. Der Rat hat den Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.08.2015 beschlossen, die Vergabe der Prüfung des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Alsdorf gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW in Verbindung mit § 103 Abs. 5 GO NRW an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl und Partner GmbH zu vergeben. Nach dem als Anlage 1 beigefügten Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl und Partner GmbH vom 20.01.2016 über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 und der gesetzlichen Anlagen hat die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.02.2016 unter Tagesordnungspunkt 4 mit dem Ergebnis der Prüfung zum Gesamtabschluss zum 31.12.2010 befasst und entsprechende Empfehlungsbeschlüsse für den Rat der Stadt gefasst, die als Anlage 2 den Sitzungsunterlagen beigefügt sind. Der geprüfte Gesamtabschluss ist dem Rat zur Bestätigung vorzulegen.
Nach § 116 Abs. 1 GO NRW in Verbindung § 96 Abs. 1 GO NRW hat der Rat auch über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen. Der Gesamtabschluss der Stadt Alsdorf zum 31.12.2010 weist einen Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 13.567.891,60 € aus. Es wird vorgeschlagen, dass dieser Fehlbetrag durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage der Gesamtbilanz gedeckt wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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2,7 MB
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2
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öffentlich
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654,1 kB
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