Beschlussvorlage - 2016/0061/3.2
Grunddaten
- Betreff:
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Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet hier: Benennung eines/einer Trägervertreters/Trägervertreterin für den Rat der städtischen Tageseinrichtung "Biberburg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.2 - Jugend
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.03.2016
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet.
Gem. § 9 Abs. 5 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) wird der Rat der Tageseinrichtung gebildet aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirats.
Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.
Herr Stv. Dieter Lothmann wurde am 30.09.2014 im Jugendhilfeausschuss zum stellv. Trägervertreter für die städt. Tageseinrichtung „Biberburg“ gewählt.
Aufgrund des Todes von Herrn Stv. Dieter Lothmann am 17.10.2015 ist ein/e Nachfolger/in durch den Jugendhilfeausschuss zu bestimmen.
