Beschlussvorlage - 2016/0062/3.2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

Die Benutzungsordnung für die städt. Kindertageseinrichtungen, Familienzentren in der Stadt Alsdorf wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 zu TOP 2016/0062/3.2 – heutige Sitzung) mit Wirkung zum 01.08.2016 beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Vor Aufnahme eines Kindes in einer städt. Kindertageseinrichtung schließen die Eltern/Personensorgeberechtigten einen Betreuungsvertrag mit der Einrichtung/Stadt Alsdorf ab.

 

Bestandteil dieses Betreuungsvertrages ist die durch die Stadt erlassene Benutzungsordnung, in der wesentliche Punkte für die Nutzung des Betreuungsangebotes geregelt sind.

 

Die derzeit gültige Benutzungsordnung wurde mit Wirkung zum 01.08.2008 letztmalig verändert und erlassen.

 

Aufgrund gesetzlicher Veränderungen und aus Gründen der Praktikabilität hat die Verwaltung eine aktualisierte Fassung (Anlage 1 zu TOP 2016/0062/3.2) vorbereitet. Diese soll zum 01.08.2016 in Kraft treten.

 

Die bisherige Fassung ist als Anlage 2 zu TOP 2016/0062/3.2 den Sitzungsunterlagen beigefügt. Die geänderten Passagen sind hier gekennzeichnet.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

entfällt

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.03.2016 - Jugendhilfeausschuss - unverändert beschlossen