Beschlussvorlage - 2016/0070/St3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt


 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

In seiner Sitzung am 15.12.2015  hat der Rat der Stadt neben den Ratsmitgliedern u.a. folgende weitere Ausschussmitglieder für die Besetzung des Jugendhilfeausschusses benannt:

 

 

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Auswirkungen

Beratende Mitglieder  gemäß § 71 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. den entsprechenden Vorschriften im AG KJHG und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Alsdorf

 

 

Jobcenter der StädteRegion Aachen

 

Stellvertretendes Mitglied:Frau Elfriede Kempen

 

 

Bezirksregierung Köln, Obere Schulaufsichtsbehörde

 

 

Stellvertretendes Mitglied:Frau Susanne Kaempf

 

 

Jugendamtselternbeirat

 

 

Beratendes Mitglied:Frau Joana Hennig-Pröhl

 

 

Die benannten Mitglieder wurden durch die Verwaltung über ihre Bestellung schriftlich unterrichtet und gebeten mitzuteilen, ob sie ihre jeweilige Wahl annehmen. Zwischenzeitlich liegen die unterzeichneten Annahmeerklärungen vor.

 

Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW sind die genannten Personen durch die/den Vorsitzende/n mit folgendem Wortlaut in den jeweiligen Ausschuss einzuführen und zu verpflichten:

 

 

(Nachzusprechende Formel):

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde

 

(So wahr mir Gott helfe).“

 

 

Die religiöse Beteuerungsformel kann dabei entfallen.

 

 

Über die Einführung und Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.

 

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Beschlüsse

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01.03.2016 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis genommen