Beschlussvorlage - 2016/0070/St3
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung und Verpflichtung beratender Mitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle 3 - Büro des Rates
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.03.2016
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Auswirkungen
Beratende Mitglieder gemäß § 71 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. den entsprechenden Vorschriften im AG KJHG und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Alsdorf
Jobcenter der StädteRegion Aachen
Stellvertretendes Mitglied:Frau Elfriede Kempen
Bezirksregierung Köln, Obere Schulaufsichtsbehörde
Stellvertretendes Mitglied:Frau Susanne Kaempf
Jugendamtselternbeirat
Beratendes Mitglied:Frau Joana Hennig-Pröhl
Die benannten Mitglieder wurden durch die Verwaltung über ihre Bestellung schriftlich unterrichtet und gebeten mitzuteilen, ob sie ihre jeweilige Wahl annehmen. Zwischenzeitlich liegen die unterzeichneten Annahmeerklärungen vor.
Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW sind die genannten Personen durch die/den Vorsitzende/n mit folgendem Wortlaut in den jeweiligen Ausschuss einzuführen und zu verpflichten:
(Nachzusprechende Formel):
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde
(So wahr mir Gott helfe).“
Die religiöse Beteuerungsformel kann dabei entfallen.
Über die Einführung und Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
