Beschlussvorlage - 2016/0071/St3
Grunddaten
- Betreff:
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Umbesetzung in Ausschüssen und Gremien; hier: Änderungen aufgrund des Mandatsverzichtes des Herrn Stefan Uerlings
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle 3 - Büro des Rates
- Berichterstattung:
- Herr Erster Beigeordneter Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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15.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion
1. als Ersatz für Herrn Stefan Uerlings Frau Stv. Gabriele Persigehl zum stimmberechtigten Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss.
2. als Ersatz für Herrn Stefan Uerlings Herrn Stv. Hubert Lothmann zum stimmberechtigten Mitglied in den Wahlausschuss.
3. als persönliche Stellvertreterin für Herrn Stv. Hubert Lothmann als Mitglied des Wahlausschusses Frau Stv. Gabriele Persigehl.
4. als Ersatz für Herrn Stefan Uerlings Frau Stv. Gabriele Persigehl zum stimmberechtigten Mitglied in den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur.
5. als Ersatz für Frau Gabriele Persigehl Frau Alexandra Brandt zur stimmberechtigten sachkundigen Bürgerin gem. § 58 Abs. 3 GO NRW in den Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur.
6. als Ersatz für Herrn Stefan Uerlings Frau Stv. Gabriele Persigehl zum Mitglied in den Aufsichtsrat der Business Park Alsdorf GmbH.
7. als Ersatz für Herrn Stefan Uerlings Frau Stv. Gabriele Persigehl als persönliche Stellvertreterin für Herrn Stv. Andreas Brandt in den Aufsichtsrat der Freizeitobjekte Alsdorf GmbH.
8. als Ersatz für Herrn Stefan Uerlings Herrn Stv. Ingo Boehm zum stimmberechtigten Mitglied in den Integrationsrat.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Herr Stefan Uerlings hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Alsdorf mit Ablauf des 28.12.2015 niedergelegt.
In Folge dessen sind für folgende Ausschüsse und Gremien Nachfolgeregelungen zu treffen:
- Rechnungsprüfungsausschuss,
- Wahlausschuss,
- Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur,
- Business Park Alsdorf GmbH, Aufsichtsrat,
- Freizeitobjekte Alsdorf GmbH, Aufsichtsrat (stellv. Mitglied),
- Integrationsrat.
Auf das als Anlage beigefügte Schreiben der CDU-Fraktion vom 25.01.2016 wird insoweit verwiesen.
Darstellung der Rechtslage:
§ 50 Absatz 3 letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW):
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
§ 50 Absatz 4 letzter Satz GO NRW:
Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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525,4 kB
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