Beschlussvorlage - 2016/0096/ETD

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

„Der Rat beschließt die 8. Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Alsdorf“.

 

Die Änderungen treten am 01.01.2016 in Kraft!“


Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) für Flüchtlinge mussten in den vergangenen Wochen schnell mit Abfallcontainern versorgt werden, damit die Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge gewährleistet werden konnte. Da aufgrund der äußeren Umstände in diesen Einrichtungen eine deutlich größere Menge an Restabfällen anfällt, wurden dementsprechend hohe Kontingente an Behältervolumen benötigt.

 

Die Bereitstellung der benötigten Volumina über die „Standard-Container“ der RegioEntsorgung AöR (max. 1.100 Liter) gestaltete sich teilweise schwierig, da der logistische Aufwand bei der Leerung, die benötigte Standfläche für die Unterbringung der Container und das Handling mehrerer Behälter an den Einrichtungen ungünstiger ist, als der Umgang mit einem Großcontainer. In Alsdorf wurden anfangs zehn Container mit jeweils 1.100 l Fassungsvolumen aufgestellt, um die Abfallmengen zwischen zwei Leerungen zu sammeln.

 

Als Alternative hierzu wurde im Anschluss die Aufstellung einer Absetzmulde (10 cbm) über einen Dienstleister realisiert. Jedoch stellt sich die Darstellung der gebührentechnischen Abrechnung über die Aufstellung solcher Behälter schwierig dar, da es hier an einer entsprechenden Satzungsformulierung fehlt.

 

Aufgrund dessen soll die Abfallentsorgungsgebührensatzung dahingehend geändert werden, dass im § 4 ein zusätzlicher Absatz eingefügt wird, der die Sonderleistungen, wie beispielsweise die Abrechnung der Absetzmulden, regelt.

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Regelung einer Gebühr für Sonderleistungen, wie beispielsweise Absetzmulden, wird sich nicht signifikant auf den Gebührenhaushalt auswirken. Die Kosten für die Gestellung der Behälter und Entsorgung der Abfälle erfordern keine Gebührenanpassung.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

- entfällt -

 

Reduzieren

Auswirkungen

Anlage/n:

8. Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung der Stadt Alsdorf

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.03.2016 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen

Erweitern

15.03.2016 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen