Beschlussvorlage - 2016/0105/3.4
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportstättenentwicklungsplanung der Stadt Alsdorf 2015 - 2020; hier: a) Errichtung eines Kleinspielfeldes als Trainingsfläche und Sanierung des Rasensportplatzes auf der Sportanlage in Alsdorf- Zopp, Ottenfelder Straße b) Errichtung von Vereinsräumen in Containerbauweise für den SV Hertha Mariadorf auf der Sportanlage in Alsdorf- Broicher Siedlung, Osterfeldstraße c) Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben zur Durchführung der Maßnahmen zu a) und b)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.4 - Regiebetrieb Sport
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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15.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:
a)die Errichtung eines Kleinspielfeldes als Trainingsfläche und die Sanierung des Rasensportplatzes auf der Sportanlage in Alsdorf-Zopp, Ottenfelder Straße, mit Kosten in Höhe von bis zu 60.000 € durchzuführen.
b)die Errichtung von Vereinsräumen in Containerbauweise für den SV Hertha Mariadorf auf der Sportplatzanlage in Alsdorf-Broicher Siedlung, Osterfeldstraße, mit Kosten in Höhe von bis zu 60.000 € durchzuführen.
c)die Gesamtkosten in Höhe von 120.000 € im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig
bereit zu stellen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Nach dem vom Rat der Stadt Alsdorf in der Sitzung vom 15.12.2015 verabschiedeten Sportstättenentwicklungsplan 2015 – 2020 sind im Haushaltsjahr 2016 nunmehr folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Errichtung eines Kleinspielfeldes als Trainingsfläche und Sanierung des Rasensportplatzes auf der Sportanlage in Alsdorf-Zopp, Ottenfelder Straße
-Errichtung von Vereinsräumen in Containerbauweise für den SV Hertha Mariadorf auf der Sportanlage in Alsdorf-Broicher Siedlung, Osterfeldstraße
-Bau einer Fertiggarage für den SV Hoengen auf der Sportanlage der Gustav-
Heinemann-Gesamtschule, Am Klött.
Spielbetrieb SSG GW Zopp, SG Duffesheide und SC RW Alsdorf
Im Rahmen der Sportstättenentwicklungsplanung 2015 – 2020 wird der Spielbetrieb der SSG GW Zopp, der SG Duffesheide und des SC Rot-Weiß Alsdorf gemeinsam auf der jetzigen Sportanlage in Alsdorf-Zopp an der Ottenfelder Straße ab der Saison 2016/2017 durchgeführt. Um hierfür die erforderlichen Voraussetzungen für den Trainings- und Spielbetrieb zu schaffen, ist es zwingend notwendig, den jetzigen Rasenplatz zu sanieren und zur Entlastung des Rasensportplatzes eine Trainingsfläche neben dem Platz in Form eines Kleinspielfeldes zu errichten.
Die Kosten für die Maßnahme wurden mit insgesamt 60.000 € veranschlagt. Mit der Maßnahme soll noch im Frühjahr 2016 begonnen werden.
Während der Sanierungsarbeiten wird der Spielbetrieb der Vereine auf die Sportanlage des SC RW Alsdorf an der Herzogenrather Straße verlagert.
Spielbetrieb SV Hertha Mariadorf und SV Hoengen
Weiterhin sieht der Sportstättenentwicklungsplan vor, den Spielbetrieb des SV Hertha Mariadorf und des SV Hoengen von der Sportanlage an der Blumenrather Straße zu verlegen. Der Spielbetrieb des SV Hertha Mariadorf wird ab der Fußballsaison 2016/17 auf der Sportanlage des SV Grün-Weiß Broicher Siedlung an der Osterfeldstraße und der Spielbetrieb für den SV Hoengen zur Sportanlage der Gustav-Heinemann-Gesamtschule, Am Klött, verlagert.
Um den Spielbetrieb des SV Hertha Mariadorf auf die Sportanlage in der Broicher Siedlung zu verlegen, ist die Errichtung von Vereinsräumen auf der Sportanlage an der Osterfeldstraße zwingend erforderlich. Die neuen Vereinsräume sollen in Containerbauweise errichtet werden.
Die Kosten für die Maßnahme wurden mit insgesamt 60.000 € veranschlagt. Mit der Maßnahme soll noch im Frühjahr 2016 begonnen und zum Beginn der neuen Fußballsaison 2016/17 fertiggestellt werden.
Die Errichtung einer Fertiggarage mit Kosten in Höhe von bis zu 10.000 € wird im Rahmen der Geschäfte der lfd. Verwaltung umgesetzt und bedarf keiner weiteren Beschlussfassung.
Nach Fertigstellung beider Maßnahmen kann die Sportanlage an der Blumenrather Straße freigezogen und die Fläche einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs.2, S. 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates, sofern sie erheblich sind.
Nach § 4 Abs.2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 € als erheblich anzusehen. Es ist für diese eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen..
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Im Doppelhaushalt 2015/16 sind für diese Sportbaumaßnahmen keine Haushaltsmittel etatisiert, so dass die Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen.
Nach der Festsetzung des GFG 2016 kann die Deckung durch Mehreinzahlungen im Rahmen der Investitionspauschale im Produkt 16-01-01 zur Verfügung gestellt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
