Beschlussvorlage - 2016/0135/3.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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15.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, zum Kauf einer Containeranlage auf dem Gelände des Kultur- und Bildungszentrums Alsdorf außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 350.000 € bereitzustellen und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird beauftragt für die Durchführung der Maßnahme mit der GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH eine entsprechende Durchführungsvereinbarung abzuschließen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten an der Kraftzentrale des Kultur- und Bildungszentrums wurden unvorhersehbare Mängel an den Fundamenten, der Außenfassade und der Deckenkonstruktion festgestellt. Aus diesem Grunde verschiebt sich die Fertigstellung der Kraftzentrale bis in den Juni 2017. Hierzu wird auf die Vorlage Nr. 2015/0460/3.3 für die Sitzung des Rates am 05.11.2015 verwiesen.
Aufgrund dieser Verschiebung ist es zur Aufrechterhaltung und Durchführung eines geordneten Schulbetriebs unbedingt erforderlich, mobile Klassenräume zu errichten. Nur so können die Unterrichtsfächer Musik für das Gymnasium und Technik/Werken für die Realschule ohne Störung oder Unterrichtsausfälle durchgeführt werden. Die Musikräume stehen über die schulische Nutzung hinaus auch der Musikschule außerschulisch zur Verfügung.
Aufgrund der Situation auf dem „Container-Markt“ ist die Anmietung dieser Objekte für die Stadt zur Zeit unwirtschaftlich. Ein Kauf einer an den Konzepten der Schule orientierte Containeranlage würde nach den vorliegenden Angeboten investive Kosten in Höhe von rd. 350.000 € verursachen.
Es ist angedacht, nach Fertigstellung der Kraftzentrale, die Containeranlage einer weiteren städtischen Verwendung zuzuführen.
Gem. § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen [ …. ]. Aus diesem Grund ist die Beschaffung einer Containeranlage sachlich und zeitlich unabweisbar, da ohne diese Räumlichkeiten der geordnete Schulbetrieb gefährdet ist bzw. nicht gewährleitet werden kann.
Die für die Aufstellung der Containeranlage notwendig entstehenden Gründungskosten können im Rahmen des vorhandenen Budgets des Produktbereichs 03 – Schulträgeraufgaben zur Verfügung gestellt werden.
Über die o.a. Räumlichkeiten hinaus benötigen beide Schulen Ausweichräume für Klassenarbeiten, die Zentralen Prüfungen der 10er Klassen und das Zentralabitur. Die in der Kraftzentrale vorgesehenen Räumlichkeiten wie Forum und Seminarräume müssen ersetzt werden. Vorgesehen ist, hierfür das Energeticon (das Fördermaschinenhaus sowie die beiden Panoramaräume) anzumieten. Die Mietaufwendungen für die übergangsweise Nutzung dieser Räumlichkeiten belaufen sich für das Schuljahr 2016/2017 auf 19.500 €/ Schulhalbjahr. Auch diese Mittel stehen im Produktbereich 03 – Schulträgeraufgaben zur Verfügung.
Mit der Durchführung der Maßnahme soll die GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH beauftragt werden. Hierzu ist eine entsprechende Durchführungsvereinbarung zwischen der Stadt Alsdorf und der Gesellschaft abzuschließen.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 83 II 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind.
Nach § 4 II der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 € als erheblich anzusehen. Es ist für diese eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen.
