Beschlussvorlage - 2016/0145/St2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 14 vom 16. Februar 2016 (Anlage 1) zur Repräsentation der Stadt Alsdorf als Kultur- und Freizeitstadt auf der Wirtschaftsmesse „Saint Brieuc Expo Congrés 2016“, in der Partnerstadt Saint Brieuc.

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Sachverhalt


Darstellung der Sachlage:

 

Um das Alsdorfer Kultur- und Freizeitangebot in den Partnerstädten besser bewerben zu können, war die Stadt Alsdorf auf der „Saint Brieuc Expo Congrès 2016“ mit einem eigenen Stand vertreten. Durch die Teilnahme an der Messe verspricht man sich einen höheren Bekanntheitsgrad des Alsdorfer Freizeitangebotes sowie eine Stärkung der städtepartnerschaftlichen Zusammenarbeit auf kultureller und wirtschaftlicher Ebene.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Da die für den 26.01.2016 terminierte Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Stadt nicht stattgefunden hat, wurde zur Genehmigung der Dienstreise in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gem. § 9 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 04.10.1999 in der derzeit geltenden Fassung bedürfen Dienstreisen von Stadtverordneten, sachkundigen Bürgern und Einwohnern sowie sonstiger vom Rat der Stadt zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufenen Personen der Genehmigung des Hauptausschusses.

Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden. (§ 60 Abs. 2 GO NRW)

 

Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Hauptausschuss des Rates der Stadt in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Für genehmigte Dienstreisen erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungen und

Ausschüsse sowie Ortsvorsteher Reisekostenvergütung nach Maßgabe des

Landesreisekostengesetzes.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.04.2016 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen