Beschlussvorlage - 2016/0172/4.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt: „Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. § 11 Baugesetzbuch –BauGB- mit der Fa. FF Hausbau UG“ wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt


Darstellung der Sachlage:

 

Die Fa. FF Hausbau UG, Viktoriastr. 47, 52066 Aachen beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 253 – Feldstraße – die Erschließung zur baulichen Nutzung des Grundstückes 599 herzustellen. Die erforderlichen geprüften Anlagen zum Vertrag liegen der Stadt Alsdorf vor.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 11 BauGB kann die Gemeinde die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten übertragen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Der Unternehmer trägt alle für die Erschließung der Planstraße notwendigen Kosten zu 100 %. Die Erschließungsanlage wird kosten-, lasten- und gebührenfrei der Stadt übergeben.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-          Entfällt -

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.04.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen