Beschlussvorlage - 2016/0054/6

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme von Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Alsdorf und über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten vom 10.12.2014

 

 

Die Änderungssatzung tritt am 01.07.2016 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Seit dem 01.01.2016 hat das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) abgelöst. Redaktionelle und sachliche Änderungen erfordern eine Änderung der bisher geltenden Satzung.

 

Desweitern wurde am 28.04.2016 eine Klage gegen einen Kostenbescheid im Rahmen der o.a. Satzung der Provinzial Versicherung beim Verwaltungsgericht Aachen verhandelt.

In der Verhandlung wurde festgestellt, dass die Personalkosten für freiwillige Feuerwehrleute in der derzeitigen Höhe nicht mehr anerkannt werden und angepasst werden müssen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen können nicht dargestellt werden, da diese vom Einsatzaufkommen abhängig sind.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.03.2016 - Rat der Stadt Alsdorf - vertagt

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19.05.2016 - Rat der Stadt Alsdorf - vertagt

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28.06.2016 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen