Beschlussvorlage - 2016/0059/3.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbraucherberatung des Nordkreises in Alsdorf; hier: Fortführung über den 31.12.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.1 - Soziales
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.04.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
“Der Rat der Stadt beschließt:
Die Verbraucherberatungsstelle des Nordkreises in Alsdorf wird über den 31.12.2017 hinaus für weitere 5 Jahre unter der Voraussetzung fortgeführt, dass das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Städte Baesweiler, Herzogenrath und Würselen neben der Stadt Alsdorf die Finanzierung in der bisherigen Form sicherstellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit der Verbraucher-Zentrale NRW in Düsseldorf und den beteiligten Nordkreisstädten aufzunehmen.
Die Kosten sind ab 2018 und Folgejahre einzuplanen.
Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt, die bis zum 30.04. des folgenden Jahres durch die Verbraucher-Zentrale NRW gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung zu erstellenden Verwendungsnachweise zu prüfen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
In seiner Sitzung am 21.07.2011 hat der Rat die Fortführung der Verbraucherberatungsstelle für das nördliche Kreisgebiet über den 31.12.2012 hinaus beschlossen.
Die Verbraucherberatungsstelle in Alsdorf nahm im März 1993 ihre Tätigkeit auf und umfasst das Einziehungsgebiet der Nordkreisstädte Baesweiler, Herzogenrath, Würselen und Alsdorf. Der zuletzt mit der Verbraucher-Zentrale NRW geschlossene Vertrag von März 1999 hat eine Laufzeit von 5 Jahren, die sich jeweils um 5 Jahre verlängert, wenn der Vertrag nicht 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Im Falle einer Nichtfortführung des Vertragsverhältnisses wäre der Vertrag zum 31.12.2016 zu kündigen. Die Stadt Alsdorf hat in dem Vertrag die Verpflichtung zur Beteiligung von 50 v.H. an den laufenden Personal-, Sach-, und Gemeinkosten übernommen.
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den 4 Nordkreisstädten über die Mitfinanzierung werden diese 50 v.H. von diesen Städten auf der Basis der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW ermittelten Einwohnerzahlen des jeweiligen Vorjahres getragen. Die verbleibenden 50 v.H. der Kosten werden aus Mitteln des Landes NRW über die Verbraucher-Zentrale finanziert.
Die Verbraucherberatungsstelle in Alsdorf erfreut sich bei den Ratsuchenden besonderer Wertschätzung. Sie ist für Verbraucherfragen und -probleme unverzichtbarer Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge. Mehr als 14.400 Erstkontakte im Jahr 2015, ob telefonisch, persönlich, schriftlich belegen die Kompetenz dieser Einrichtung. Zusätzlich gab es 159 Veranstaltungen (Schulklassen, Vorträge etc.) mit insgesamt 4.416 Kontakten.
Die Verwaltung befürwortet daher die Fortführung der Verbraucherberatung in Alsdorf in besonderem Maße.
Die verbleibenden Nordkreisstädte wurden gebeten, in ihren Gremien entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Darstellung der Rechtslage:
Die Finanzierung der Verbraucherberatung ist haushaltsrechtlich eine freiwillige Leistung die innerhalb des von der Kommunalaufsicht vorgegebenen Finanzierungsrahmens für freiwillige Leistungen zu decken ist.
Gemäß § 103 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 6 Abs. 1 Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Alsdorf kann der Rat dem Rechnungsprüfungsamt weitere Prüfungsausträge erteilen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die durchschnittlichen Betriebskosten der Verbraucherberatungsstelle beliefen sich in den Jahre 2010 - 2014 auf ca. 96.631,37 Euro jährlich; der einwohnerbezogene Anteil der Stadt Alsdorf hiervon ca. 29 % = rd. 28.023,09 Euro (Die Spitzabrechnung der Kosten des Jahres 2015 liegen noch nicht vor.) Aufgrund einer zusätzlich genehmigten, für 1 Jahr befristeten 0,5 Stelle (Die Stelle wurde zwischenzeitlich bis über das Jahr 2015 hinaus genehmigt.), beläuft sich der Haushaltsansatz ab 2011 auf 104.000,00 Euro; der einwohnerbezogene Anteil der Stadt Alsdorf beläuft sich auf 29 % = 30.160,00 Euro.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt
