Beschlussvorlage - 2016/0203/3.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag des Gymnasiums der Stadt Alsdorf vom 14.01.2016 zu.

 

Der Name des Kultur- und Bildungszentrum lautet demnach:

Johannes Rau Kultur- und Bildungszentrum

 

  1. Der Rat der Stadt lehnt den Antrag des Gymnasiums der Stadt Alsdorf vom 14.01.2016 ab.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

 

Mit Schreiben vom 14.01.2016 (Anlage 1) stellte der Schulleiter des Gymnasiums der Stadt Alsdorf einen Antrag gem. § 24 GO NRW. Beantragt wurde die Namensgebung für das Kultur- und Bildungszentrum. Vorgeschlagen wurde gem. Beschluss der Schulkonferenz des Gymnasiums vom 16.12.2015 der Name: Johannes Rau  Kultur- und Bildungszentrum.

 

Gem. § 2 der Zuständigkeitsordnung für die im Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse befasste sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 21.04.2016 mit der Angelegenheit und fasste den aus der Anlage 3 zu entnehmenden Beschluss.

 

Des weiteren wird auf das Schreiben der CDU-Fraktion der Stadt vom 19.04.2016 (Anlage 2) in dieser Angelegenheit hingewiesen.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 2, Ziffer 1 Absatz (7) der Zuständigkeitsordnung für die im Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse befasst sich der Hauptausschuss mit Anregungen und Beschwerden gemäß „ 24 GO NRW.  (s. Sachdarstellung)

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

-entfällt

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-entfällt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.05.2016 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen