Beschlussvorlage - 2016/0203/3.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gemäß 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen; hier: Namensgebung "KuBiZ", Antrag des Gymnasiums der Stadt Alsdorf vom 14.01.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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19.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag des Gymnasiums der Stadt Alsdorf vom 14.01.2016 zu.
Der Name des Kultur- und Bildungszentrum lautet demnach:
Johannes Rau Kultur- und Bildungszentrum
- Der Rat der Stadt lehnt den Antrag des Gymnasiums der Stadt Alsdorf vom 14.01.2016 ab.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 14.01.2016 (Anlage 1) stellte der Schulleiter des Gymnasiums der Stadt Alsdorf einen Antrag gem. § 24 GO NRW. Beantragt wurde die Namensgebung für das Kultur- und Bildungszentrum. Vorgeschlagen wurde gem. Beschluss der Schulkonferenz des Gymnasiums vom 16.12.2015 der Name: Johannes Rau Kultur- und Bildungszentrum.
Gem. § 2 der Zuständigkeitsordnung für die im Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse befasste sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 21.04.2016 mit der Angelegenheit und fasste den aus der Anlage 3 zu entnehmenden Beschluss.
Des weiteren wird auf das Schreiben der CDU-Fraktion der Stadt vom 19.04.2016 (Anlage 2) in dieser Angelegenheit hingewiesen.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 2, Ziffer 1 Absatz (7) der Zuständigkeitsordnung für die im Rat der Stadt gebildeten Ausschüsse befasst sich der Hauptausschuss mit Anregungen und Beschwerden gemäß „ 24 GO NRW. (s. Sachdarstellung)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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753,1 kB
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2
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999,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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459,4 kB
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