Beschlussvorlage - 2016/0176/4.1-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch –BauGB- für den verkehrsberuhigten Ausbau der Planstraße B-Plan Nr. 338 Ofden Festwiese.


 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Planstraße aus dem B-Plan Ofden Festwiese wird verkehrsberuhigt ausgebaut.

Der zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung hat die Satzung in seiner Sitzung am 28.04.2016 vorberaten; das Beratungsergebnis ist beigefügt. Die Präambel des Satzungstextes wurde geändert, alle anderen Paragraphen haben einen unveränderten Wortlaut.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Aufgrund des § 132 Baugesetzbuch –BauGB- in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) sowie § 2 Abs. 5 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Alsdorf vom 20.06.1989 in der z.Z. geltenden Fassung werden für Straßen, die verkehrsberuhigt ausgebaut werden a) die anrechenbaren Breiten und b) das Ausbauprogramm durch ergänzende Satzung festgesetzt. Das Ausbauprogramm der ergänzenden Satzung regelt gleichzeitig die Bestandteile und Herstellungsmerkmale der Erschließungsanlagen oder Teilen von Ihr.

Der Entwurf der Satzung ist als Anlage     /1 beigefügt.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

-keine -

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-          Keine --

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.05.2016 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen