Beschlussvorlage - 2016/0249/2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Klimaschutz-Controlling-Systems Erfolgskontrolle der Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Vorberatung
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22.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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28.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt Alsdorf:
Der Rat der Stadt Alsdorf
a) beschließt die Einrichtung eines Klimaschutz-Controlling-Systems, zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Alsdorf, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Als Folge des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung am 25.03.2014 sowie des Rates der Stadt Alsdorf am 27.03.2014 (VL 2014/0012/2.1) zur Umsetzung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes wurde seitens des Fachgebietes 2.1 - Bauleitplanung ein umfangreicher Förderantrag für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers erarbeitet und eingereicht.
Das Bundesumweltministerium hat über den Projektträger Jülich (PTJ) neben verschiedenen nachzureichenden Unterlagen als formale Auflage einen zusätzlichen Beschluss des Rates gefordert, „aus dem ausdrücklich hervorgeht, dass eine Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes, sowie die Einrichtung eines Klimaschutz-Controllings zur Erfolgskontrolle der Maßnahmen, geplant sind.“
Um die diesbezügliche Ergänzung der Antragsunterlagen vornehmen zu können, ist daher der vorgeschlagene Beschluss über die Einrichtung eines Klimaschutz-Controlling-Systems erforderlich.
Das Controlling wird durch den Klimaschutzmanager durchgeführt und soll Aufschluss darüber geben, wie erfolgreich die Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes umgesetzt wurden. Die Kontrolle erfolgt beispielsweise in Form der kontinuierlichen Fortschreibung einer CO2- Bilanz sowie ergänzender maßnahmenspezifischer Evaluationen.
Inhalt und Ziele des Klimaschutzkonzeptes
Das Klimaschutzkonzept der Stadt Alsdorf wurde durch das Büro GERTEC Ingenieurgesellschaft GmbH erarbeitet. Für den Bereich Mobilität wurde die Firma Planersocietät - Stadtplanung, Verkehrsplanung, Kommunikation aus Dortmund beauftragt. Das Klimaschutzkonzept für die Stadt Alsdorf wurde am 27.03.2014 durch den Rat der Stadt beschlossen und verfolgt das Ziel, ortsspezifisch vorhandene CO2 - Einsparpotenziale zu identifizieren und auf deren Grundlage ein umsetzbares Maßnahmenprogramm zu entwickeln, das einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Das Klimaschutzkonzept wurde entsprechend den Vorgaben des Fördermittelgebers (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - BMU) in 6 Teile gegliedert:
A) Erstellung einer stadtweiten CO2 -Bilanz
B) Sektorspezifische Ermittlung von CO2 -Minderungspotenzialen
C) Prozess für eine partizipative Maßnahmenentwicklung
D) Erstellung eines Maßnahmenprogramms
E) Konzept für Fortschreibung und Erfolgsbilanzierung
F) Umsetzungskonzept mit Netzwerkbildung und Öffentlichkeitsarbeit
Die CO2-Bilanz zeigt die bisherige Entwicklung sowie den aktuellen Stand der gesamtstädtischen CO2-Emissionen. Auf dieser Grundlage wurden verschiedene Sektoren (private Haushalte, Wirtschaft, Verkehr, Kommune) sowie diverse Energieträger (z.B. Strom, Benzin, Erdgas) im Hinblick auf den jeweiligen Anteil an den gesamten CO2- Emissionen verglichen. Ausgehend von den aktuellen Emissionen erfolgte die Einschätzung der sektorspezifischen Minderungspotenziale.
Auf Grundlage eines partizipativen Planungsprozesses, zu dem verschiedene Strategiegespräche, interkommunale Workshops und eine Klimakonferenz gehörten, wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Für jede der Maßnahmen wurde weiterhin ein Erfolgsindikator entwickelt, welcher konkrete Ziele formuliert und darstellt, wie die Zielerreichung überprüft werden kann.
Die Umsetzung diverser im Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen konnten zwischenzeitlich bereits im laufenden Geschäft der Verwaltung mit vorhandenem Personal vorangetrieben werden. Insbesondere die weitergehende Umsetzung der Netzwerkphase, Öffentlichkeitsmaßnahmen, Evaluation etc. erfordern jedoch einen bedeutenden Personaleinsatz, der in diesem Umfang nicht mehr mit den vorhandenen Personalkapazitäten der Stadtverwaltung geleistet werden kann.
Mit der Beantragung eines Klimamanagers im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen („Kommunalrichtlinie“) des BMU, können zusätzliche Personalkapazitäten geschaffen werden. Dadurch wird gewährleistet, dass das Thema Klimaschutz auch künftig an zentraler Stelle gebündelt und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung entlastet werden.
Zentrale Aufgaben des Klimamanagers sind:
- diverse Aufgaben des Projektmanagements (z. B. Koordination und Monitoring)
- die Unterstützung der ämterübergreifenden Zusammenarbeit für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes (Moderation)
- die Unterstützung bei der systematischen Erfassung und Auswertung von klimaschutzrelevanten Daten, Zielsystemen, Maßnahmenprogrammen (Controlling)
- eine fachliche Unterstützung oder methodische Beratung bei Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzelner Maßnahmen
- die Durchführung interner Informationsveranstaltungen und Schulungen
- eine intensive Netzwerkarbeit, insbes. die Beteiligung externer Akteure bei der Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen sowie eine inhaltliche Unterstützung und Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit
- die Bereitstellung eines Ansprechpartners und Koordinators für die Umsetzung der Kooperationsmaßnahmen auf der Ebene der StädteRegion Aachen
Die Höhe der Förderung für eine/n Klimaschutzmanager/in ist an die Haushaltslage der Kommune gekoppelt. Für die Stadt Alsdorf hat der PTJ eine Förderquote von 90 % mitgeteilt. Die wesentlichen Aufgabeninhalte sind dieser Vorlage in Anlage 1 beigefügt.
Darstellung der Rechtslage:
Auf globaler, europäischer und nationaler Ebene wurden zur Milderung des Klimawandels Zielsetzungen formuliert, in deren Rahmen sich auch der kommunale Klimaschutz bewegt. Die globalen Absichtserklärungen werden von der europäischen zur nationalen Ebene zunehmend präzisiert und verschärft. Die europäischen Klimaziele sind mit dem Schlagwort „20-20-20“ zu beschreiben. Dies beinhaltet eine Energieeffizienzsteigerung von 20 %, eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 20 % und einen Anteil der regenerativen Stromerzeugung von 20 % bis zum Jahr 2020. Dabei beziehen sich die Werte immer auf das Jahr 1990, als sogenanntes Basisjahr. Die CO2-Reduktionsziele der Bundesregierung gehen über die europäischen Ziele hinaus und sehen eine Emissionsminderung um 40 % bis 2030 und um 80 bis 95 % bis zum Jahr 2050 sowie einen Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von 40 bis 45 % im Jahr 2025 bzw. 55 bis 60 % im Jahr 2035 vor. Das Land Nordrhein-Westfalen beschloss mit seinem Klimaschutzgesetz im Januar 2013 eine eigene Zielsetzung von 25 % CO2-Minderung bis zum Jahr 2020 und 80 %-Minderung bis zum Jahr 2050, die die Rolle NRWs als wichtiger Stromerzeuger und dadurch großer CO2-Emittent berücksichtigt.
Da die Erreichung dieser Ziele nur durch einen breit getragenen Klimaschutzprozess auf Ebene der Städte und Gemeinden gewährleistet werden kann, unterstützt und fördert die Bundesregierung kommunale Klimaschutzaktivitäten mittels der dafür gegründeten Klimaschutzinitiative, u.a. der Förderung für der Personalkosten für den Einsatz eines/r Klimaschutzmanagers/in.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung des kommunalen Klimaschutzkonzeptes wurden durch die Städteregion Aachen getragen.
Der Kostenrahmen für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes beläuft sich nach Gutachterschätzung auf Sachkosten in Höhe von rund 232.000 Euro und Personalkosten in Höhe von ca. 191.000 Euro bis zum Jahr 2020.
Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln wurde mit dem Beschluss zum Klimaschutzkonzept vom 25. / 27.03.2014 ausdrücklich nicht verbunden, da das Klimaschutzkonzept nur einen groben, im Detail nicht belastbaren Kostenrahmen aufstellt und z.B. nicht berücksichtigt, welche Maßnahmen bereits mit vorhandenem Personal umgesetzt werden können.
Aus diesem Grund wurden für die Umsetzung konkreter Maßnahmen gesonderte Beschlussfassungen avisiert.
Mit der Umsetzung der im Klimaschutzkonzept beschriebenen Maßnahme „Komm 5“ und der damit verbundenen Einstellung eines Klimaschutzmanagers, entstehen der Stadt Alsdorf, bei inzwischen bezifferten Personalkosten von ca. 57.000 Euro pro Jahr und einer Förderquote von 90%, Kosten in Höhe von ca. 5.700 Euro pro Jahr.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Über das Klimaschutzkonzept sowie den beantragten Klimaschutzmanager sollen vorhandene Einzelaktivitäten im Bereich des Energie- und Klimaschutzes gebündelt und lokale Akteure zusammengeführt werden. Durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird ein quantifiziertes Emissionsminderungspotenzial von mindestens 2.500 t CO2/a bis zum Jahr 2020 avisiert. Da nicht alle Maßnahmen in ihrer CO2-Minderungswirkung beziffert werden konnten, ist der genannte Emissionsminderungswert als Minimalgrenze zu verstehen. Unter Berücksichtigung weiterer, nicht quantifizierbarer Einsparpotenziale, die sich über Wechselwirkungen, Multiplikatorwirkungen und Mitnahmeeffekte ebenfalls positiv auf die städtische CO2-Bilanz auswirken, wird die Differenz zwischen dem Effekt des Maßnahmenprogramms und den politischen Zielsetzung ausgeglichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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