Beschlussvorlage - 2016/0255/6

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darstellung der Sachlage:

 

Mit Schreiben vom 24.10.2014 (Anlage 1) beantragte der SPD-Ortsverein Alsdorf-Busch/Zopp/Wilhelmschacht die Prüfung, ob

 

  1. im Stadtteil Busch weitere Parkflächen ausgewiesen werden können und
  2. durch eine Änderung der geltenden Gestaltungssatzung den Anwohnern die Einrichtung von privaten Stellplätzen in den Vorgärten erlaubt werden kann, wobei jedoch keine öffentlichen Parkflächen entfallen dürfen.

 

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt Alsdorf hat sich in seiner Sitzung vom 22.01.2015 mit diesem Antrag befasst und die Angelegenheit an den Ausschuss für Stadtentwicklung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung verwiesen.

 

Nach diversen Vorbesichtigungen fand In dieser Sache am 14.03.2016 eine Ortsbesichtigung statt, an der Vertreter der Verwaltung und des SPD-Ortsvereins teilgenommen haben. Der verkehrsberuhigt ausgebaute Teilbereich der Siedlung Busch wurde dabei sukzessive begangen und die Möglichkeiten zur Schaffung zusätzlicher Parkflächen überprüft.

 

Im Ergebnis sind folgende Anregungen und Vorschläge festgehalten worden:

 

Grüner Platz

Durch die Entfernung der Poller zwischen den Häusern 8 und 16 könnte Platz zur Kennzeichnung von zwei Parkflächen geschaffen werden. Diese sollten zwischen den Häusern 8/10 und 12/14 angelegt werden.

 

Pappelstraße

Vor den Häusern 20 und 24 wäre jeweils Platz zur Markierung einer weiteren Parktasche.

Die gegenüber den Häusern 14-18 befindlichen drei Poller sollen entfernt werden.

Vor dem Hause Pappelstraße 7 ist die Einrichtung einer Parkfläche wegen des vorhandenen Straßeneinlaufs nicht möglich.

 

Christus-König-Straße

Gegenüber dem Haus Nr. 18 ist hinter dem Treppenaufgang die Anlegung eines Parkplatzes möglich. Die dort befindlichen beiden Poller sollen beseitigt werden.

 

Heckenstraße

Die vor den Häusern 15 und 19 befindlichen Poller sollen entfernt werden.

 

Kurzer Weg

Das nahe der Einmündung Mittelstraße liegende runde Pflanzbeet soll vollständig zurückgebaut werden, wodurch Platz zur Markierung einer zusätzlichen Parkfläche entsteht.

An der Einmündung Mittelstraße fehlt das Straßennamensschild „Kurzer Weg“.

 

Am Waldsaum

Vor Haus Nr. 24 kann nach wegen des vorhandenen Gasanschlusses keine Parkfläche gekennzeichnet werden.

Die beiden Poller vor den Häusern 27 und 29 sollten beseitigt werden.

 

Am Hang 20-28

Die vor den Häusern 20-28 vorhandenen Parkflächenmarkierungen sind nicht mehr gut zu erkennen und müssten daher erneuert werden.

 

Eibenstraße

Hinter Haus Nr. 8, aus Richtung „Am Hang“ gesehen, sollen die beiden Poller entfernt werden, damit (gegenüber) zwischen dem Pflanzbeet und der Straßenlaterne ein weiterer Parkplatz markiert werden kann.

 

 

 

 

Buchenstraße

Zwischen den Häusern 27 und 29 kann zwischen den Hauseingängen eine lange Parkfläche markiert werden. Hierzu müsste der Poller vor Haus Nr. 27 entfernt werden.

Im Bereich von Haus Nr. 33 könnte eine große Parkfläche gekennzeichnet werden.

Zwischen den Häusern 43 und 45 kann zwischen den Hauseingängen eine lange Parkfläche eingerichtet werden.

Vor Haus Nr. 48 könnte eine weitere Parkfläche markiert werden. Dies müsste jedoch vorher noch mit dem dortigen Anwohner abgestimmt werden, da dieser Parkplatz unmittelbar vor seinem Hauszugang liegen würde.

 

Buschstraße

Nahe der Einmündung „Am Hang“ wäre zwischen den Laternen Nr. 6 und Nr. 7 Platz zur Schaffung von zwei zusätzlichen Parktaschen. Die beiden gegenüber liegenden Poller sollen entfernt werden.

 

 

Zum besseren Verständnis wurden die einzelnen Örtlichkeiten in einem Lageplan (Anlage 2) gekennzeichnet.

 

Seitens der Verwaltung ist nun beabsichtigt, die hier getroffenen Anregungen und Vorschläge durch den Eigenbetrieb Technische Dienste umsetzen zu lassen.

 

Eine Änderung der Gestaltungssatzung wird nicht unterstützt, da hierdurch kein zusätzlicher Parkraum geschaffen werden kann. Vielmehr würde sich hier vielerorts ein Parkplatzentfall im öffentlichen Raum ergeben und dadurch der potentielle Interessenkonflikt noch forciert.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Die betroffenen Straßenzüge im Stadtteil Busch sind mit den entsprechenden Verkehrszeichen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das Parken ist dort außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig – ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- oder Entladen.

 

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Auswirkungen

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Kosten für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen belaufen sich voraussichtlich auf ca. 6.000 €.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

entfällt

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.06.2016 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen