Beschlussvorlage - 2016/0250/2.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 328 – Am Weiher und Nr. 329 – Am Tierpark Energiekonzept zur Versorgung der Plangebiete mit Fernwärme in Kombination mit Solaranlagen - Vortrag durch die EWV – Energie und Wasser-Versorgung GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 2.1 - Bauleitplanung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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22.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt das, seitens der EWV GmbH für die Plangebiete der Bebauungspläne Nr. 328 - Am Weiher und Nr. 329 - Am Tierpark untersuchte Energiekonzept eines Nah- bzw. Fernwärmenetzes in Kombination mit Solaranlagen zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgestellte Energiekonzept planerisch weiterzuverfolgen und in Abstimmung mit dem Erschließungsträger technisch und wirtschaftlich sowie unter Vermarktungsaspekten zu prüfen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Klimaschutz, energetische Erneuerung und Klimaanpassung sind wichtige Faktoren einer nachhaltigen Stadt- und Quartiersentwicklung, zugleich aber auch ein lokaler Wirtschaftsfaktor und Arbeitssektor. Für die Qualität der Städte als Wohnort ist auch die Weichenstellung im Sinne des Klimaschutzes entscheidend. Dabei liegt die besondere Chance von Stadtentwicklung und Stadtplanung darin, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen mit einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den Städten zu verbinden.
Die Wärmeversorgung mit einzelnen, gasbetriebenen Heizkesseln in den jeweiligen Haushalten, stellt bisher noch die Regel, so auch in Alsdorf, dar.
Sog. Nah- bzw. Fernwärmenetze stellen eine ökologisch und energiebilanziell sinnvolle Möglichkeit zur Wärmeversorgung von Haushalten dar. Sie sind zudem ein Baustein der politisch gewünschten Ausweitung einer Nutzung erneuerbarer Energiequellen und werden entsprechend gefördert (die Bundesregierung hat insofern Wärme aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung quasi auf eine Stufe mit erneuerbaren Energien gestellt). Nah- bzw. Fernwärmenetze können beispielsweise über ein kleines Blockheizkraftwerk betrieben werden, welches über Kraft-Wärme-Kopplung neben der erforderlichen Wärme auch Strom produziert. Die Wärme wird über das Medium Wasser in einem Rohrleitungsnetz in die Haushalte transportiert und kann dort über eine Übergabestation für die Heizung und/oder Warmwasser genutzt werden.
In Alsdorf wurden frühere Vorgängersysteme einer vergleichbaren Wärmeversorgung bereits in der Adolf-Kolping-Straße sowie im Vennweg erfolgreich realisiert.
Im Rahmen der Teilnahme der Stadt Alsdorf an dem EU-Projekt STRATEGO wurden die Wärmebedarfe in Alsdorf anhand der Siedlungsstrukturen untersucht und mögliche Projektideen für die Umsetzung einer alternativen Wärmeversorgung entwickelt. Eine erste Idee für eine solche alternative Wärmeversorgung war die Realisierung eines Nah- bzw. Fernwärmenetzes im Sinne des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Alsdorf. Da dieses Vorhaben im Bestand relativ schwierig umzusetzen ist, konzentrierte man sich bei den Überlegungen insbesondere auf zukünftig zu entwickelnde Flächen, bei deren Planung ein Nah- bzw. Fernwärmenetz von Anfang an berücksichtigt werden könnte.
In der Folge wurde eine beispielhafte Untersuchung für das Gelände des heutigen Gymnasiums und der Realschule in Ofden angestellt. Die dort in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne Nr. 328 - Am Weiher und Nr. 329 - Am Tierpark sehen die Errichtung von ca. 160 Wohneinheiten in Einzel- bzw. Doppelhäusern sowie Mehrfamilienhäusern vor und würden in diesem Kontext eine entsprechend hohe Anzahl potenzieller Abnehmer für ein mögliches Nah- bzw. Fernwärmenetz bieten. Zudem würde eine solche Art der Wärmeversorgung die Schaffung eines Wohngebietes im Sinne eines nachhaltigen Quartiers unterstützen. Im Zusammenspiel mit dem angestrebten Flächenrecycling in den Bebauungsplänen Nr. 328 und 329 sowie der geplanten Barrierefreiheit, würde für das geplante Wohngebiet ein besonderer Mehrwert mit Strahlkraft auch auf den vorhandenen Bestand entstehen. Darüber hinaus entspricht die Energieversorgung durch ein Nah- bzw. Fernwärmenetz den kommunenspezifischen Maßnahmen Komm 1 „Klimaschutz vor Ort: als integrierte Stadtentwicklung verankern“, Komm 3 „Vorbildfunktion für nachhaltige Energieversorgung übernehmen“ sowie Komm 12 „Maßnahmen der Energieversorgungsunternehmen“ zur Reduzierung von CO²-Emissionen im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Alsdorf (Endbericht März 2014; siehe Vorlage Nr. 2014/0012/2.1). Daher ergibt sich hier die Chance, erstmals ein größeres städtebauliches konkretes Projekt im Kontext des Klimaschutzkonzeptes umzusetzen.
Innerhalb des STRATEGO-Projektes wurde eine erste Machbarkeitsuntersuchung für ein Nah- bzw. Fernwärmenetz durch den Projektpartner Fjervarme Fyn aus Dänemark erarbeitet. Diese wurde dem lokalen Energieversorger EWV GmbH sowie dem potentiellen Erschließungsträger für das geplante Wohngebiet vorgestellt. Hierbei ließ sich auf allen Seiten ein grundsätzliches Interesse zur Umsetzung eines Nah- bzw. Fernwärmenetzes für die Fläche festhalten, allerdings nur unter der Voraussetzung einer entsprechenden Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
Die ersten Ergebnisse einer solchen Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung seitens der EWV GmbH liegen nun vor und werden in dieser Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.
Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde von der EWV GmbH eine Variantenbetrachtung unterschiedlicher Energieversorgungsmöglichkeiten für den Planbereich vorgenommen und darauf basierend ein Konzept für eine Wärmeversorgung des geplanten Wohngebietes entwickelt, welches aus der Kombination eines Blockheizkraftwerks mit Nah- bzw. Fernwärmenetz sowie der Möglichkeit einer zusätzlichen Stromversorgung über Solaranlagen besteht. Dieses Energiekonzept wird zurzeit in Abstimmung mit dem künftigen Erschließungsträger noch technisch und wirtschaftlich sowie unter Vermarktungsaspekten geprüft.
Im Falle eines positiven Prüfergebnisses könnte das geplante Wohngebiet hohe Anforderungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit erfüllen. Voraussetzung hierfür ist jedoch auch ein verbindlicher Anschluss der zukünftigen Bewohner an das potenzielle Nah- bzw. Fernwärmenetz. Dieser wäre über eine Satzung nach § 9 Gemeindeordnung für das Plangebiet sicherzustellen, um dem Energieversorger den wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Hierdurch würde zwar die Möglichkeit einer individuellen Energieversorgung in den einzelnen Haushalten entfallen, allerdings würde ein Nah- bzw. Fernwärmenetz bereits in besonderem Maße die nach dem neusten Stand der Energie-Einsparverordnung (EnEV) im Neubau erforderlichen Maßnahmen zur Energieeffizienz erfüllen.
Nach der zum 01.01.2016 in Kraft getretenen, erneuen Novelle der Energieeinsparverordnung müssen Neubauten nunmehr eine um 25 % höhere Gesamtenergieeffizienz erreichen. Dies erhöht die Anforderungen an Architekten und Planer, energieeffiziente architektonische Maßnahmen umzusetzen. Insofern hat Fernwärme zusätzlich an Attraktivität gewonnen, da bei Gebäuden, die zu einem gewissen Mindestanteil mit Wärme aus effizienter Kraft-Wärme-Kopplung versorgt werden, günstigere Voraussetzungen hinsichtlich der Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs gelten.
Für die einzelnen künftigen Bauherren bedeutet dies, dass im Falle einer Fernwärmeversorgung weniger in bspw. Anlagentechnik und Wärmedämmung investiert werden muss, um die EnEV-Anforderungen zu erfüllen. Dadurch könnten sich entsprechende Kosteneinsparungen bei den Gebäudeherstellungskosten und unter diesem Aspekt auch Vermarktungsvorteile ergeben.
Darstellung der Rechtslage:
Die Bebauungsplanverfahren Nr. 328 – Am Weiher und Nr. 329 - Am Tierpark werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zurzeit gültigen Fassung durchgeführt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Im Falle der Realisierung eines Nah- bzw. Fernwärmenetzes für die Plangebiete der Bebauungspläne Nr. 328 - Am Weiher und Nr. 329 - Am Tierpark würden die diesbezüglich erforderlichen Infrastrukturen von der EWV GmbH als Betreiber hergestellt und unterhalten. Es ist ein Erschließungsvertrag zwischen dem künftigen Entwicklungsträger und der Stadt Alsdorf abzuschließen, insofern entstehen der Stadt keine weiteren Kosten.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Durch die Realisierung eines Nah- bzw. Fernwärmenetzes in Kombination mit Solaranlagen würde sich für die Plangebiete der Bebauungspläne Nr. 328 - Am Weiher und Nr. 329 - Am Tierpark ein umfangreiches CO2-Einsparpotenzial, gegenüber der üblichen Wärmeversorgung mit individuellen gasbetriebenen Heizkesseln, ergeben. Hierdurch würde ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet, mit welchem das Leitbild i.V.m. dem Claim der Stadt „Alsdorf - Voller Energie“ in Vorreiterroller umsetzt werden könnte.
Um dieses Energieversorgungskonzept wirtschaftlich betreiben zu können, wäre allerdings eine Verpflichtung der zukünftigen Bewohner des geplanten Wohngebietes zum Anschluss an das potenzielle Nah- bzw. Fernwärmenetz erforderlich („Wärmevorrang“).
