Beschlussvorlage - 2016/0286/6
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltordnung für die Leistungen der Brandschutzdienststelle der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6 - Bürger- und Ordnungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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28.06.2016
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Stadt Alsdorf unterhält eine Brandschutzdienststelle.
Brandschutzdienststelle ist die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte in ausreichender Anzahl verfügt, im Übrigen der Kreis.
Aufgabe der Brandschutzdienststelle ist es, Belange des Brandschutzes sowohl in bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren als auch nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften wahrzunehmen.
Der Prüfauftrag der Brandschutzdienststelle ist ausdrücklich auf die Belange des abwehrenden Brandschutzes beschränkt.
Um Tätigkeiten außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens in Rechnung stellen zu können, bedarf es einer Satzung.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist Brandschutzdienststelle die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt.
Nach § 52 Abs. 5 BHKG können Entgelte für Leistungen der Feuerwehr erhoben werden, wenn sie über den im Gesetz genannten Aufgabenbereich hinausgehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139,7 kB
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