Beschlussvorlage - 2016/0286/6

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte Entgeltordnung für die Leistungen der Brandschutzdienststelle der Stadt Alsdorf.

 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Die Stadt Alsdorf unterhält eine Brandschutzdienststelle.

 

Brandschutzdienststelle ist die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte in ausreichender Anzahl verfügt, im Übrigen der Kreis.

Aufgabe der Brandschutzdienststelle ist es, Belange des Brandschutzes sowohl in bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren als auch nach Maßgabe baurechtlicher Vorschriften wahrzunehmen.

 

Der Prüfauftrag der Brandschutzdienststelle ist ausdrücklich auf die Belange des abwehrenden Brandschutzes beschränkt.

 

Um Tätigkeiten außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens in Rechnung stellen zu können, bedarf es einer Satzung. 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gemäß § 25 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist Brandschutzdienststelle die Gemeinde, deren Feuerwehr über geeignete hauptamtliche Kräfte verfügt.

Nach § 52 Abs. 5 BHKG können Entgelte für Leistungen der Feuerwehr erhoben werden, wenn sie über den im Gesetz genannten Aufgabenbereich hinausgehen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen können nicht dargestellt werden, da diese von der Anzahl der Anträge abhängig sind.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Keine.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.06.2016 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen