Beschlussvorlage - 2016/0295/4.1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln hier: Brandschutz Turnhalle Gustav-Heinemann-Gesamtschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 4.1 - Bauverwaltung
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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28.06.2016
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Durchführung der Brandschutzsanierung an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule wurde im Jahr 2010 von der IGA Industrie- und Gewerbepark Alsdorf GmbH begonnen. Seit Mitte des Jahres 2012 setzt die GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH den zweiten Bauabschnitt des Sanierungskonzeptes um. Zu den letzten noch auszuführenden Arbeiten gehört die Brandschutzsanierung der Turnhalle. Dabei hat sich über die geplanten Maßnahmen hinaus zusätzlicher Handlungsbedarf zur Erreichung eines optimalen Schutzes ergeben.
Derzeit wird die Brandmeldeanlage manuell über Druckknöpfe an den alten Ausgängen der Turnhalle ausgelöst. Die Alarmierung erfolgt über die bestehende elektroakustische Lautsprecheranlage. Die Anlage muss um automatische Rauchmelder und zusätzliche Druckknopfmelder an den neuen Ausgängen ergänzt werden. Es ist darüber hinaus erforderlich, eine kleine Unterzentrale einschließlich entsprechender Verkabelung einzurichten. Die Aufschaltung zur vorhandenen Brandmeldezentrale im Hauptgebäude macht ein Update des Feuerwehrbedienfeldes und der Zentrale notwendig. Durch diese Maßnahmen entstehen schätzungsweise Investitionskosten in Höhe von 80.000,00 € einschließlich der Vergütung für die Fachplanung der genannten Arbeiten.
Außerdem ist eine Reparatur der vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlage und Ergänzung um zusätzliche Rettungszeichenleuchten unerlässlich. Um die Kapazität der bestehenden Zentralbatterie nicht zu überschreiten müssen darüber hinaus die vorhandenen Sicherheitsleuchten durch LED-Leuchten ersetzt werden. Die dadurch und für sonstige brandschutztechnische Kleinarbeiten sowie für Sachverständigenabnahmen entstehenden Kosten betragen voraussichtlich 18.000,00 €. Diese Kosten können aus den der GSG Grund- und Stadtentwicklung GmbH zur Verfügung gestellten Bauunterhaltsmitteln bestritten werden.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind.
Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000,00 € als erheblich anzusehen. Es ist für diese eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in Höhe von 80.000,00 € können durch Mehreinzahlungen bei Investitionsnummer 13-0030 aus Beiträgen für die Erschließung der Straße „Am Bahndamm“ (Kostenträger 12-01-01, Kostenstelle 6020) gedeckt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- entfällt -
