Beschlussvorlage - 2009/0021-.Ref
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung des Termins für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Alsdorf; hier: Landeseinheitlicher Wahltermin für den Integrationsrat der Stadt Alsdorf am 07.02.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Persönlicher Referent des Bürgermeisters
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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27.10.2009
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der
Beschluss des Rates vom 03.02.2009 wurde auf der Grundlage des § 129 der
Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gefasst. Nach dieser
sogenannten
Experimentierklausel hat die Stadt Alsdorf bisher von der Möglichkeit
Gebrauch
gemacht, anstelle eines Ausländerbeirates mit Zustimmung des Innen-
ministers
einen Integrationsrat zu bilden.
Der
in der Sitzung am 03.02.2009 festgelegte Wahltermin war kreisweit abgestimmt
und
auf den 08.11.2009 festgelegt.
Am
24.06.2009 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen mit dem “Gesetz zur
Förderung
der
politischen Partizipation in den Gemeinden” grundlegende Änderungen des §
27
Gemeindeordnung
NW (GO NW)- Ausländerbeiräte - beschlossen.
Das
Gesetz sieht als Grundmodell den Integrationsrat, bestehend aus den direkt
gewählten Migrantenvertretern/Innen und vom Rat bestellten Ratsmitgliedern vor.
In
Gemeinden, in denen mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung
haben,
ist ein Integrationsrat zu bilden. Dies ist in der Stadt Alsdorf der
Fall.
Die
Anzahl der Mitglieder des Integrationsrates und das Verhältnis von
Migrantenver-
tretern
und Ratsmitgliedern hat die Gemeinde in der Hauptsatzung zu regeln.
Für
die Stadt Alsdorf ist dies in § 6 der Hauptsatzung geschehen. Nach § 6 Abs. 1
der
Hauptsatzung
besteht der Integrationsrat aus 12 Mitgliedern, 4 Mitglieder müssen dem
Rat
der Stadt angehören.
Der
Städte- und Gemeindebund NW hat inzwischen als landeseinheitlichen
Wahltermin den 07.02.2010 vorgeschlagen. Der neue Rat hat in
jedem Fall den Wahltermin festzulegen und sollte den einheitlichen Termin
(07.02.09) dafür vorsehen und bestimmen.
In
der Städteregion hat die Stadt Würselen die Koordination eines einheitlichen
Wahl-
termins
übernommen. Schon aus finanziellen Gründen empfiehlt sich ein einheitlicher
Wahltermin. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, den einheitlichen
Wahltermin 07.02.2010 festzusetzen; zumal dieser auch durch den
Integrationsrat in
seiner
Sitzung am 19.08.2009 als Empfehlung an den Rat der Stadt festgelegt wurde.
Auswirkungen
Darstellung der
finanziellen Auswirkungen:
entfällt
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Durch
das Zusammenwirken der in das Gremium entsandten bzw. gewählten Mit-
glieder
wird der Gedanke der Integration verstärkt und diese als gemeinsame Auf-
gabe
in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen.
