Beschlussvorlage - 2009/0021-.Ref

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

der Rat der Stadt beschließt:

 

den Wahltermin des Integrationsrates der Stadt Alsdorf - wie landeseinheitlich empfohlen - auf den 07. Februar 2010 festzulegen.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Beschluss des Rates vom 03.02.2009 wurde auf der Grundlage des § 129 der

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gefasst. Nach dieser

sogenannten Experimentierklausel hat die Stadt Alsdorf bisher von der Möglichkeit

Gebrauch gemacht, anstelle eines Ausländerbeirates mit Zustimmung des Innen-

ministers einen Integrationsrat zu bilden.

 

Der in der Sitzung am 03.02.2009 festgelegte Wahltermin war kreisweit abgestimmt

und auf den 08.11.2009 festgelegt.

Am 24.06.2009 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen mit dem “Gesetz zur Förderung

der politischen Partizipation in den Gemeinden” grundlegende Änderungen des § 27

Gemeindeordnung NW (GO NW)- Ausländerbeiräte - beschlossen.

Das Gesetz sieht als Grundmodell den Integrationsrat, bestehend aus den direkt gewählten Migrantenvertretern/Innen und vom Rat bestellten Ratsmitgliedern vor.

In Gemeinden, in denen mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung

haben, ist ein Integrationsrat zu bilden. Dies ist in der Stadt Alsdorf der Fall.

 

Die Anzahl der Mitglieder des Integrationsrates und das Verhältnis von Migrantenver-

tretern und Ratsmitgliedern hat die Gemeinde in der Hauptsatzung zu regeln.

Für die Stadt Alsdorf ist dies in § 6 der Hauptsatzung geschehen. Nach § 6 Abs. 1 der

Hauptsatzung besteht der Integrationsrat aus 12 Mitgliedern, 4 Mitglieder müssen dem

Rat der Stadt angehören.

 

Der Städte- und Gemeindebund NW hat inzwischen als landeseinheitlichen Wahltermin den 07.02.2010 vorgeschlagen. Der neue Rat hat in jedem Fall den Wahltermin festzulegen und sollte den einheitlichen Termin (07.02.09) dafür vorsehen und bestimmen.

 

In der Städteregion hat die Stadt Würselen die Koordination eines einheitlichen Wahl-

termins übernommen. Schon aus finanziellen Gründen empfiehlt sich ein einheitlicher Wahltermin. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat der Stadt, den einheitlichen Wahltermin 07.02.2010 festzusetzen; zumal dieser auch durch den Integrationsrat in

seiner Sitzung am 19.08.2009 als Empfehlung an den Rat der Stadt festgelegt wurde.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Durch das Zusammenwirken der in das Gremium entsandten bzw. gewählten Mit-

glieder wird der Gedanke der Integration verstärkt und diese als gemeinsame Auf-

gabe in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen. 

 

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Beschlüsse

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27.10.2009 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen