Beschlussvorlage - 2017/0011/A40
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KRZ) für das Schuljahr 2017/2018 (Bildung von Eingangsklassen an Grundschulen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schul- und Sportamt
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Entscheidung
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24.01.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss Schulen, Sport und Kultur beschließt:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen:
Für das Schuljahr 2017/2018 wird die kommunale Klassenrichtzahl gemäß den Bestimmungen des Schutzgesetzes NRW auf insgesamt 17 Eingangsklassen festgesetzt.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Mit der Beschlussfassung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes (SchulRÄG) wurde u.a. die jährliche Festsetzung der kommunalen Klassenrichtzahl eingeführt.
Demnach berechnet der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres.
Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.
Auf § 6a Abs. 2 Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz Nr. 3 – AVO-Richtlinien 2016/2017 – AVO RL wird verwiesen.
Nach den Bestimmungen des Schulgesetzes und unter Zugrundelegung der kommunalen Klassenrichtzahl ergibt sich nachfolgend aufgeführte Bildung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2017/2018:
Die Zahl der Schulneulinge beläuft sich für das kommende Schuljahr auf insgesamt 388.
Dies ergibt – geteilt durch den gesetzlich vorgegebenen Faktor 23 – eine kommunale Klassenrichtzahl von 16,87. Aufgerundet sind demnach im Gebiet des Schulträgers Stadt Alsdorf insgesamt 17 Eingangsklassen im Grundschulbereich zu bilden. Eine Überschreitung dieser Zahl ist unzulässig.
Nach Auswertung der Schulwunschbögen und den bereits an den Grundschulen erfolgten Anmeldungen verteilen sich die Schulneulinge für das Schuljahr 2017/18 vorläufig wie folgt:
SchuleAnmeldungenEingangsklassen
(Stand:Anzahl / Größe
GGS Alsdorf Annapark783 / (26/26/26)
GGS Alsdorf Ofden542 / (27/27)
GGS Alsdorf Kellersberg432 / (21/22)
GGS Alsdorf Schaufenberg372 / (18/19)
KGS Alsdorf Hoengen542 / (27/27)
GGS Alsdorf Blumenrath532 / (26/27)
KGS Alsdorf Begau432 / (21/22)
GGS Alsdorf Broicher Siedlung261 / (26)
Insgesamt 388 16
Die 17. Klasse kann bei veränderter Anmeldezahl bis zum Schuljahresanfang 2017/18 gebildet werden.
