Beschlussvorlage - 2017/0037/A20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der von der StädteRegion Aachen in ihren Eckpunkten zum Haushalt 2017 mitgeteilten Umlagesatz i.H.v. 45,5508 % für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit hergestellt. Die Herstellung des Benehmens erfolgt unter der Bedingung, dass die StädteRegion im Falle eines möglichen Fehlbetrages in den Jahresabschlüssen 2016 und 2017 keine Sonderumlage gem. § 56 v Kreisordnung NRW (KrO NRW) erhebt.

 

  1. Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der ÖPNV-Umlage für das Jahr 2017 i.H.v. 1.869.778 € wird hergestellt.

 

  1. Sollten sich bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2017 noch Ertragseinbußen und/oder Mehraufwendungen ergeben, dürfen diese nicht zu einer Erhöhung der mitgeteilten Umlagesätze führen, sondern müssen durch Einsparungen aufgefangen werden.

 

  1. Die Stadt Alsdorf fordert die StädteRegion Aachen zu einer kritischen Überprüfung ihrer freiwilligen Leistungen auf, um ihre Haushaltskonsolidierung voranzutreiben und einen weiteren Anstieg der Personalkosten in diesen Bereichen zu vermeiden.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Zu den als Anlage beigefügten Unterlagen werden folgende wesentliche Eckpunkte zusammengefasst:

 

Der Jahresabschluss 2015 der StädteRegion Aachen schließt mit einem Fehlbetrag i.H.v. 0,7 Mio. € ab. Als Ursachen werden u.a. große Abweichungen bei den Personalaufwendungen durch deutlich zu niedrig veranschlagte Rückstellung für Pensionen und Beihilfen sowie die Finanzierungsregelung mit der Stadt Aachen angeführt. Gerade letzteres belastet den Städteregionsetat mit rd. 12,6 Mio. € enorm, da im Rahmen der Haushaltsplanung im Zuge der Finanzbeziehung zwischen der StädteRegion und der Stadt Aachen von einer Erstattungspflicht seitens der Stadt Aachen an die StädteRegion i.H.v. rd. 4 Mio. € ausgegangen wurde. Nach Beschluss des Städteregionstages vom 08.12.2016 wird von der Möglichkeit einer Sonderumlage zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages gem. § 56c KrO NRW kein Gebrauch gemacht.

 

Das erwartete Rechnungsergebnis 2016 wird gemäß dem 3. Quartalsbericht der StädteRegion mit einem Fehlbetrag von insgesamt rd. 7,0 Mio. € deutlich höher ausfallen als noch in 2015. Dieser ist ebenfalls geprägt durch die Finanzbelastung mit der Stadt Aachen, die mit rd. 11,1 Mio. € zu Buche schlägt. Da auch im Haushaltsjahr 2016 mit einer Erstattungsleistung seitens der Stadt Aachen i.H.v. rd. 4 Mio. € geplant wurde, liegt die tatsächliche Verschlechterung für den Städteregionshaushalt aus diesem Finanzkonstrukt sogar bei rd. 15,1 Mio. €. Die Frage einer möglichen Sonderumlage ist bisher noch nicht abschließend geklärt, sodass diese die regionsangehörigen Haushalte für das Haushaltsjahr 2018 erheblich belasten könnte.

 

Auf Grund der gestiegenen Steuerkraft und der gestiegenen Schlüsselzuweisungen der regionsangehörigen Kommunen steigen nach dem System des GFG auch die Umlagegrundlagen für die StädteRegion auf rd. 835 Mio. €. Trotz dieser Steigerung der Umlagegrundlagen steigt der Umlagesatz der Allgemeinen Städteregionsumlage von derzeit 44,5560 % um 0,9948 % auf 45,5508 %, was eine Steigerung der Umlagezahlung von 357,4 Mio. € (im Jahr 2016) um 22,9 Mio. € auf 380,3 Mio. € bedeutet. Die Erhöhung der Allgemeinen Städteregionsumlage führt im Haushaltsjahr 2017 dennoch zu einer Deckungslücke i.H.v. rd. 8,3 Mio. €. Zur tatsächlichen Erreichung des Haushaltsausgleichs müsste die Allgemeine Regionsumlage um weitere 0,9948 %-Punkte angehoben werden. Dies ergäbe einen Umlagesatz für die regionsangehörigen Kommunen von 46,5456 %.

 

Die Reduzierung des Hebesatzes der Landschaftsverbandsumlage auf Grund der Beilegung des Rechtsstreits um die Integrationshilfe von 16,75 % auf 16,15 % führt wegen der verbesserten Umlagegrundlagen dennoch zu einer gegenüber dem Ergebnis von 2016 höheren Zahllast i.H.v. 100 T. €. Gegenüber dem Haushaltsansatz im Doppelhaushalt der StädteRegion für das Jahr 2016 steigt die Landschaftsverbandsumlage um 3,94 Mio. €.

 

Wie bereits in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 schlägt auch im Haushalt 2017 die Finanzierungsregelung mit der Stadt Aachen erheblich ins Gewicht. In einer nunmehr detaillierten Ermittlung des Ausgleichsbetrages ergibt sich eine Zahlungsverpflichtung der StädteRegion i.H.v. rd. 23 Mio. €, welche auch für die Folgejahre mit einer 1%igen Steigerung angenommen wird.

 

Die Brutto-Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen von rd. 90,4 Mio. € (Ansatz 2016) auf 94,0 Mio. € (Ansatz 2017) um 4,03 %. Im Verhältnis zum Ergebnis 2015 (85,0 Mio. €) steigen die jährlichen Aufwendungen in diesem Bereich sogar um 10,6 %. Lässt man die Personal- und Versorgungsaufwendungen für die gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) und für die Tageseinrichtungen für Kinder außen vor, liegt der Anstieg der Netto-Personal- und Versorgungsaufwendungen von rd. 64,5 Mio. € (Ansatz 2016) auf 65,7 Mio. € bei 1,9 %. Im Verhältnis zum Ergebnis 2015 (59,9 Mio. €) steigen die jährlichen Aufwendungen in diesem Bereich um 9,8 %. Nicht in den vorstehenden Zahlen enthalten sind die in den Allgemeinen Deckungsmitteln bisher erheblich zu niedrig veranschlagten Personalrückstellungen. Hier ist in 2017 von einer Erhöhung i.H.v. rd. 6,2 Mio. € gegenüber 2016 auszugehen.

 

Nach den Orientierungsdaten des Landes NRW ist bei den Soziallasten in den Jahren 2017 bis 2020 von einer jährlichen Steigerung i.H.v. 2,0 % auszugehen. Der Zuschussbedarf der Sozialleistungen verringert sich jedoch gegenüber dem Haushaltsansatz 2016 (169,7 Mio. €) im Haushaltsjahr 2017 um 11,2 Mio. € (- 6,6 %) auf 158,5 Mio. €, und dies obwohl die Aufwandsseite in den Bereichen SGB XII, APG NRW und SGB II Steigerungen berücksichtigt. Die nicht ganz risikolose Reduzierung des Zuschussbedarfs ergibt sich u.a. durch die Berücksichtigung der sog. „Übergangs-Milliarde.“

 

Für die Berechnung der Mehrbelastung ÖPNV wurden noch keine aktualisierten Verteilungsschlüssel zugrunde gelegt. Für das Jahr 2017 ist entsprechend der mittelfristigen Vorausschau des Zweckverbandes AVV mit einer anteiligen Verbandsumlage i.H.v. rd. 13,2 Mio. € auszugehen.

 

Im Rahmen der mittelfristigen Planung stellt sich die Gesamtentwicklung der Umlage im Vergleich zum Haushaltsjahr 2017 wie folgt dar:

 

 

2017201820192020

Mio. €    Mio.€    Mio.€    Mio. €

Umlagegrundlagen834,9888,3934,5974,7

Allgemein Regionsumlage380,3 391,5 392,9403,4

 

 

Die daraus resultierende Entwicklung der Umlagesätze würde wie folgt aussehen:

 

2017201820192020

  %        %         %        %____

       45,5508        44,0746         42,0456         41,3884

 

 

Die Reduzierung des Umlagesatzes basiert entscheidend auf  der Annahme, dass sich die Steuerkraft und die Schlüsselzuweisungen der regionsangehörigen Kommunen erheblich steigern werden. Insgesamt wird eine Steigerung der Umlagegrundlagen von 139,8 Mio. € erwartet, sodass sich diese von 834,9 Mio. € in 2017 auf dann 974,7 Mio. € in 2020 erhöhen sollen.

 

 

 

Die prozentuale Steigerung der v.g. Umlagegrundlagen würde demnach wie folgt aussehen:

 

 

2017201820192020

  %        %         %        %____

4,1 6,4 5,2 4,3

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Das „Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlagegenehmigungsgesetz – UmlGenehmG) sieht u. a. eine Neufassung der Vorschrift über die Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Gemeinden bei der Aufstellung des Kreishaushaltes nach § 55 KrO NRW vor.

 

Demnach erfolgt u.a. die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Dies gilt analog für die StädteRegion Aachen im Rahmen der Festsetzung der Städteregionsumlage im Städteregionshaushalt.

 

Ziel des Benehmensherstellungsverfahrens ist eine neue Verfahrensdichte bei der Beteiligung der regionsangehörigen Kommunen vor Aufstellung des Entwurfes des Städteregionshaushaltes. Das Verfahren bietet dabei eine neue Chance, zu politisch gemeinsam getragenen Inhalten zu kommen. Die Einleitung des Verfahrens umfasst dabei die Unterrichtung über die Frist, die Möglichkeit zur Stellungnahme sowie Informationen zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes.

 

Mit Schreiben vom 11.11.2016 hat die StädteRegion Aachen zum 09.12.2016 das Benehmensverfahren zur Festsetzung der Regionsumlage im Rahmen des Haushaltsentwurfes 2017 eingeleitet und hierbei den regionsangehörigen Städten und Gemeinden eine Frist bis zum 20.01.2017 eingeräumt, um eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

 

Die Frage, ob die Stellungnahme der Stadt im Benehmensverfahren zur Städteregionsumlage in die Zuständigkeit des Bürgermeisters oder in die des Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses fällt, ist bisher rechtlich nicht abschließend geklärt. Nach Auffassung des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW handelt es sich hierbei jedoch um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, da der Gesetzgeber nur das Beteiligungsverfahren des § 55 KrO NRW zwischen Kreis und Gemeinden verdichten wollte. Ein Eingriff in die Zuständigkeitsordnung innerhalb der Gemeinden war nicht gewollt. Allerdings hat der Rat der Stadt gem. § 41 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) jederzeit die Möglichkeit, diese Angelegenheit zur Entscheidung an sich zu ziehen. Durch die veränderte Gesetzessituation zur Festsetzung der Städteregionsumlage ist die Verwaltung der Auffassung, dass auch eine Unterrichtung des Rates der Stadt erfolgen sollte.

 

Die Regelung im Rahmen der Neufassung der Kreisordnung beinhaltet lediglich Verfahrensvorschriften und macht keine Ausführung über die materiellen Anforderungen an der Beteiligung der regionsangehörigen Kommunen. Dabei ist die Verwaltung der Auffassung, dass neben dem grundsätzlich zu diskutierenden Umlagesatz 2017 auch die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung des Städteregionshaushaltes darzustellen und zu erörtern ist.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Nach der 1. Modellrechnung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2017 steigt die Städteregionsumlage für die Stadt Alsdorf bei einem Umlagesatz von 45,5508 % gegenüber der tatsächlichen Zahllast 2016 i.H.v. 29.653.149 € um 1.867.601 € auf 31.520.750 €.

 

Die Mehrbelastung ÖPNV würde die Stadt Alsdorf im Haushaltsjahr 2017 mit 1.869.778 € belasten. Bei einem prognostizierten Umlagesatz von 2,7 % würde dies für die Stadt Alsdorf eine Steigerung im Verhältnis zum Haushaltsjahr 2016 von rd. 36 T. € bedeuten.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.02.2017 - Rat der Stadt Alsdorf - abgelehnt