Beschlussvorlage - 2017/0054/A12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag der Verwaltung

-          als Ersatz für Herrn Stephan Spaltner als Vertreter für Herrn Bürgermeister Sonders Herrn Manfred Schmidt,

-          als Ersatz für Herrn Manfred Schmidt als Vertreter für Herrn Herbert Heinrichs Frau Sabine Schäfer und

-          als Ersatz für Frau Joana Hennig-Pröhl, Herrn Michael Schäfer

als beratende Mitglieder gem. § 71 Abs. 5 SGB VIII i.V.m. AG KJHG und Jugendamtssatzung in den Jugendhilfeausschuss.

 

 

2. Der Rat der Stadt Alsdorf wählt auf Vorschlag der GRÜNE-Fraktion als Ersatz für               Herrn Oliver Schmidt-Schwan Herrn Johann-Josef Kuntz zum sachkundigen               Bürger gem. § 58 Abs. 3 GO NRW in den Ausschuss für Stadtentwicklung.

 

 

3. Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag der GRÜNE-Fraktion als Ersatz für Herrn               Oliver Schmidt-Schwan … zum Mitglied des Integrationsrates.

 

 

 

 

 

4. Der Rat der Stadt wählt auf Vorschlag der Verwaltung als Ersatz für Herrn Stephan Spaltner, Herrn Ersten Beigeordneten Kahlen in folgende Gremien:

 

-          Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderungen

-          Freizeitobjekte Alsdorf GmbH (FOGA), Gesellschafterversammlung

 

 

5. Als Ersatz für Herrn Stephan Maaßen wählt der Rat der Stadt auf Vorschlag der               Verwaltung Herrn Stephan Spaltner in folgende Gremien:

 

-            Energie- und Wasser-Versorgung GmbH (EWV), Energiebeirat Gas

-            Regioentsorgung, Ausschuss für Strukturfragen

(als Stellvertreter für Frau Beigeordnete Susanne Lo Cicero-Marenberg und als Stellvertreter für Herrn Holger Frings)

-Regioentsorgung, Regionaler Abfallwirtschaftsbeirat

(als Stellvertreter für Frau Beigeordnete Susanne Lo Cicero-Marenberg)

 

 

6. Als Ersatz für Herrn Stephan Spaltner wählt der Rat der Stadt auf Vorschlag der               Verwaltung Herrn Manfred Schmidt in folgende Gremien:

 

-Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VabW), Vorstand

-Verein zur Förderung behinderter Kinder und Erwachsener Herzogenrath e.V.,               Mitgliederversammlung

-VHS-Zweckverband Nordkreis Aachen, Fachausschuss

(Vorschlag an die Verbandsversammlung)

-VHS-Zweckverband Nordkreis Aachen, Verbandsversammlung

 

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

 

Mit Wirkung vom 01.01.2017 ist eine neue Organisationsstruktur im Rathaus der Stadt Alsdorf in Kraft getreten. Die damit verbundenen personellen Veränderungen haben zur Folge, dass Umbesetzungen in folgenden Ausschüssen und Gremien vorgenommen werden müssen:

 

-          Jugendhilfeausschuss

-          Beirat für Senioren und Menschen mit Behinderungen

-          Energie- und Wasser-Versorung GmbH (EWV), Energiebeirat GAS

-          Freizeitobjekte Alsdorf GmbH (FOGA), Gesellschafterversammlung

-          Regioentsorgung, Ausschuss für Strukturfragen

-          Regioentsorgung, Regionaler Abfallwirtschaftsbeirat

-          Regioentsorgung, Verbandsversammlung

-          Verein für allgemeine und berufliche Weiterbildung e.V. (VabW), Vorstand

-          Verein zur Förderung behinderter Kinder und Erwachsener Herzogenrath e.V., Mitgliederversammlung

-          VHS-Zweckverband Nordkreis Aachen, Fachausschuss

-          VHS-Zweckverband Nordkreis Aachen, Verbandsversammlung

 

 

Herr Oliver Schmidt-Schwan hat sein Mandat als Mitglied des Rates der Stadt Alsdorf mit Ablauf des 31.12.2016 niedergelegt.

In Folge dessen sind Nachfolgeregelungen für den Ausschuss für Stadtentwicklung und den Integrationsrat zu treffen.

Herr Schmidt-Schwan ist durch die GRÜNE-Fraktion in diese beiden Gremien entsandt worden. Die Nachbenennung erfolgt daher auch durch die GRÜNE-Fraktion.

 

 

Herr Michael Schäfer wurde in der Sitzung des Jugendamtselternbeirates am 07.11.2016 zum Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates gewählt. Er löst damit Frau Joana Hennig-Pröhl in dieser Funktion ab und soll zukünftig dieses Gremium im Jugendhilfeausschuss beratend vertreten.

 

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

 

§ 50 Absatz 3 letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW):

 

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.

 

 

 

 

 

 

§ 50 Absatz 4 letzter Satz GO NRW:

 

Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt  der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Beschlüsse

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02.02.2017 - Rat der Stadt Alsdorf - zurückgezogen