Beschlussvorlage - 2017/0198/A50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der StädteRegion Aachen zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlag- und Rechtslage:

 

 

Die StädteRegion Aachen hat  gem. § 11 Abs. 7 Alten- und Pflegesetz NRW  (APG NRW) von ihrem Recht Gebrauch gemacht und eine verbindliche Bedarfsbestätigung für die vollstationären Pflegeeinrichtungen eingeführt.

Der Städteregionstag hat im Dezember 2016  die „Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2017 nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW „ beschlossen.

Die kommunale Pflegeplanung  wird von der StädteRegion Aachen vorgestellt, wobei die Situation in Alsdorf im Vordergrund steht.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

 

Entfällt.

 

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Beschlüsse

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04.05.2017 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen