Beschlussvorlage - 2017/0218/A10.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 in der als Anlage 1 vorgelegten Fassung.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

 

Eine Pflichtanlage des Haushaltsplanes ist gem. § 79 Abs. 2 Gemeinderordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 1 Abs. 2 Ziff. 2 der Verordnung über das Haushaltswesen der Gemeinden im Lande Nordrhein-Westfalen (Gemeindehaushaltsverordnung NRW - GemHVO NRW) der Stellenplan.

 

Der Stellenplan  ist als bedeutendes personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument in einem engen Zusammenhang mit den Personalaufwendungen und Auszahlungen zu sehen und hat insoweit erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Kommune.

 

Der Entwurf des Stellenplanes 2017 sieht insgesamt 396,0 Stellen vor. Er hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der - nicht nur vorübergehend - beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Im Stellenplan ist ferner für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30.06. des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben. Im Einzelnen wird auf die beigefügten gesetzlich vorgeschriebenen Stellenpläne/-übersichten (Anlage 1) sowie auf die in der Anlage 2 aufgeführten Veränderungen zum Vorjahr, die vorhandenen NN-Stellen und die Stellenplanvermerke verwiesen.

 

Im Vergleich zum Stellenplan 2016 (362,7 Stellen) ist eine Stellenausweitung von insgesamt 33,3 Stellen zu verzeichnen. Rund 24 dieser Stellen ergeben sich aus gesetzlichen und rechtlichen Verpflichtungen, ca. 8 Stellen werden gefördert bzw. gebührenfinanziert.

 

In diesem Zusammenhang wird auf das Arbeitsgespräch der interfraktionellen Arbeitsgruppe zum Entwurf der Haushaltssatzung 2017 vom 21.03.2017 verwiesen. Hierbei wurde im Zuge der Vorstellung des Entwurfes des Personalkostenbegrenzungskonzeptes die o.a. Stellenausweitung detailliert erläutert, die sich im Einzelnen wie folgt darstellt:

 

 

 

Teil A – Beamte

 

Im Stellenplan 2016 sind 80,9 Stellen ausgewiesen. Nach der Reduzierung von Stellenanteilen (0,5 und 0,3), dem Wegfall einer 1,0-Stelle nach altersbedingtem Ausscheiden, der Umwandlung einer 1,0-Stelle in eine Stelle für Tariflich Beschäftigte sowie  der Einrichtung von 8,0 zusätzlichen Stellen im Bereich der Feuerwehr weist der Stellenplan 2017 somit 86,1 Stellen aus.

 

 

 

Teil B – Tariflich Beschäftigte

 

Im Bereich der tariflich Beschäftigten sind im Stellenplan 2016 281,8 Stellen ausgewiesen.

Durch altersbedingtes Ausscheiden fallen 3,5 Stellen und durch Ausscheiden aus persönlichen Gründen 3,0 Stellen weg. Eine Reduzierung um 0,8 Stellenanteile ergibt sich durch diverse Stundenreduzierungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Demgegenüber steht folgende Stellenausweitung:

 

  0,9 Stellenanteile ergeben sich durch diverse Stellenausweitungen

34,5 Stellen sind neu einzurichten.

 

 

 

Hierbei handelt es sich konkret um folgende Stellen:

 

10,6Kindertagesstätten/Familienzentren

  6,0Feuerwehr (Rettungsassistenten)

  3,0Präsenzdienst

  0,5Ordnungsamt (Präsenzdienst – Innendienst)

  2,0E-Government

  2,0Übernahme Auszubildende

  1,0Juristin

  1,8Asyl

  2,0Unterhaltsvorschusskasse

  0,5Amtsvormundschaft – Flüchtlinge

  0,5Hallenbad

  1,0Klimaschutzmanager

  0,6Stadtplanung

  1,0Bauordnung

  1,0Wohngeldstelle

  1,0Tiefbau

 

Nach Berücksichtigung der o.a. Änderungen weist der Stellenplan 2017 in diesem Bereich insgesamt 309,9 Stellen aus.

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Personalaufwendungen werden in der Haushaltssatzung 2017 Berücksichtigung finden.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.05.2017 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

Erweitern

11.05.2017 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen