Beschlussvorlage - 2017/0231/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Benennung von Straßen; Antrag des Herrn Albert Eßer, Nothberger Hof 10, 52249 Eschweiler
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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04.05.2017
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Antrag des Herrn Albert Eßer vom 29.03.2017 ist als Anlage beigefügt. Die Wohnanlage ist derzeit über 3 Hauseingänge von der Prämienstraße (Hs.Nrn. 45, 45 a, 47) erreichbar. Nach Herstellung der weiteren Bauabschnitte ist die Anlage über die Ottenfelder Straße erreichbar. Hier wäre nur eine Hausnummerierung „6 – 6 i“ möglich. Durch eine neue Objektbezeichnung könnte eine andere Hausnummerierung verfügt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue öffentliche Straße sondern lediglich um eine Zufahrt auf einem Privatgelände.
Darstellung der Rechtslage:
Straßenbezeichnungen werden durch die Stadt Alsdorf verfügt. Gemäß der Zuständigkeitsordnung ist hierfür der Ausschuss für Stadtentwicklung zuständig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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315,8 kB
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