Beschlussvorlage - 2017/0231/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss verweist die Angelegenheit an den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Der Antrag des Herrn Albert Eßer vom 29.03.2017 ist als Anlage beigefügt. Die Wohnanlage ist derzeit über 3 Hauseingänge von der Prämienstraße (Hs.Nrn. 45, 45 a, 47) erreichbar. Nach Herstellung der weiteren Bauabschnitte ist die Anlage über die Ottenfelder Straße erreichbar. Hier wäre nur eine Hausnummerierung „6 – 6 i“ möglich. Durch eine neue Objektbezeichnung könnte eine andere Hausnummerierung verfügt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue öffentliche Straße sondern lediglich um eine Zufahrt auf einem Privatgelände.

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Straßenbezeichnungen werden durch die Stadt Alsdorf verfügt. Gemäß der Zuständigkeitsordnung ist hierfür der Ausschuss für Stadtentwicklung zuständig.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

-          Keine -

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

-          Keine -

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.05.2017 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen