Beschlussvorlage - 2017/0259/A40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Beschluss des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur vom 27.04.2017 zur Verwendung der Mittel aus dem Programm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ im Förderzeitraum 2017 – 2020 wird bestätigt.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) bedarf es für Kommunen, welche Schuldendiensthilfen in Anspruch nehmen, eines von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft zu beschließenden Konzeptes, wie sie die im Rahmen des Förderprogramms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch nehmen wollen.

 

Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur hat bereits in seiner Sitzung am 27.04.2017 die durch die Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verwendung der Mittel aus dem Programm des Landes NRW „Gute Schule 2020“ beschlossen, so dass dieser Beschluss durch den Rat der Stadt Alsdorf noch zu bestätigen ist.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtung und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die veranschlagten finanziellen Mittel werden im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ refinanziert.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Die Bedeutung von guten Rahmenbedingungen im Bildungsbereich ist nachgewiesen

 

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Beschlüsse

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11.05.2017 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen