Beschlussvorlage - 2017/0290/A60
Grunddaten
- Betreff:
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Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Benennung von Straßen; Antrag des Herrn Albert Eßer, Nothberger Hof 10, 52249 Eschweiler
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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13.06.2017
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Wohnanlage ist derzeit über 3 Hauseingänge von der Prämienstraße im Ortsteil Zopp erreichbar. Nach Herstellung der weiteren Bauabschnitte ist die Anlage auch über die Ottenfelder Straße erschlossen. Hier wäre nur eine Hausnummerierung von „6 – 6 i “ möglich. Herr Albert Eßer beantragte mit Schreiben vom 29.03.2017 (Anlage 1), die private Zufahrt zur Wohnanlage in „Zopper Hof“ zu benennen. Durch eine neue Objektbezeichnung könnte eine andere Hausnummerierung verfügt werden. Es handelt sich hierbei nicht um eine neue öffentliche Straße sondern lediglich um eine Zufahrt auf einem Privatgelände.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Angelegenheit an den zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung verwiesen.
Bereits 2007 wurde für eine ähnliche Hofanlage am Nievelsteiner Weg die Bezeichnung „Gut Schleibacher Haus“ beschlossen und vergeben.
Darstellung der Rechtslage:
Straßenbezeichnungen werden durch die Stadt Alsdorf verfügt. Gemäß der Zuständigkeitsordnung ist hierfür der Ausschuss für Stadtentwicklung zuständig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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315,8 kB
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