Beschlussvorlage - 2017/0291/A65
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen im Busverkehr zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 65 Bauamt
- Berichterstattung:
- Frau Lo Cicero-Marenberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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13.06.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und empfiehlt dem regionalen Beirat des AVV eine Umsetzung der nachstehenden Maßnahmen im Busverkehr zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017.
1) Zusätzliches Fahrtenpaar auf der Linie 29ja / nein
2) Angebotserweiterung auf der Linie 51ja / nein
3) Anbindung von Alsdorf an das Nachtbusliniennetz, N9 ja / nein
4) Verbesserung der Anbindung des Business Parks in Alsdorf; ja / nein
sollte in Abhängigkeit vom Bedarf möglichst schon vor dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2017 realisiert werden.
Bei einem Beschluss mit finanziellen Auswirkungen sind diese im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Im Zusammenhang mit der im Dezember 2017 beginnenden Betrauung der ASEAG mit der Durchführung der ÖPNV-Leistungen in der StädteRegion Aachen findet der nächste Fahrplanwechsel nicht im Juni, sondern erst im Dezember 2017 statt.
Zu diesem Zeitpunkt werden etliche Maßnahmen aus den beschlossenen Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen sowie der StädteRegion Aachen umgesetzt.
Im Verkehrsgebiet der ASEAG betrifft dies unter anderem auch die Linien 51 und 21. Die Linie 51 wird über Aachen Bushof hinaus bis zum Aachener Hauptbahnhof und Burtscheid verlängert und endet künftig am Waldfriedhof. Die Linie 21 erhält ab Burtscheid eine neue Linienführung und ersetzt auf dem Abschnitt nach Fuchserde bzw. Lintert die bisher dort verkehrende Buslinie 1, die wiederum ab Bushof neu über Ponttor und die Süsterfeldstraße bis Campus Melaten und zur Uniklinik verkehrt.
Darüber hinaus sind kleinere Änderungen und Verbesserungen, so z.B. im Bereich der Stadt Alsdorf auf der Linie 51 in Fahrtrichtung Baesweiler sowie auf der Linie 29 im Berufsverkehr vorgesehen. Eine zusätzliche Nachtbuslinie soll neben Würselen Broichweiden auch Alsdorf-Mariadorf und Alsdorf Mitte an das bestehende Nachtbusliniennetz anbinden. Im Zusammenhang mit der Ansiedlung neuer Unternehmen im Business Park in Alsdorf am Standort Hoengen soll die Anbindung des Business Parks zu Berufsverkehrszeiten verbessert werden.
Mehrere Maßnahmen erstrecken sich sowohl auf das Stadtgebiet Aachen als auch auf Gebiete der Städteregion Aachen (ehemaliges Kreisgebiet). Insofern müssen vor einer Umsetzung der Maßnahmen auch entsprechende Beschlüsse der jeweils betroffenen benachbarten Kommunen vorliegen.
Unabhängig von diesen Maßnahmen, die zum Fahrplanwechsel im Dezember umgesetzt werden, sind im Zusammenhang mit Anpassungen im Schülerverkehr weitere Maßnahmen geplant, die bereits zum Schuljahresbeginn am 31.08.2017 umgesetzt werden. Da zu diesem Zeitpunkt auch der Wechsel der Realschule und des Gymnasiums vom heutigen Standort in Alsdorf-Ofden zum neuen Standort im Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) erfolgt, werden infolge dessen auch die Schülerfahrten nach bzw. von Ofden entsprechend auf den neuen Standort am KuBiZ verlagert. Diese Maßnahmen sollten bereits zum letzten Schuljahr umgesetzt werden, wurden aber aufgrund des Wasserschadens in den Gebäuden am neuen Standort um eine Jahr verschoben.
Bezogen auf das Stadtgebiet Alsdorf sollen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 nachstehende vier Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Zusätzliches Fahrtenpaar auf der Linie 29 zur besseren Anbindung von Schaufenberg
2. Verbesserung der Umsteigesituation am Verknüpfungspunkt Annapark zwischen der
Linie 51 und der euregiobahn
3. Anbindung von Alsdorf an das Nachtbusliniennetz
4. Verbesserung der Anbindung des Business Parks in Alsdorf
Die Maßnahmen werden im Folgenden beschrieben. Zudem steht in der Sitzung ein Vertreter der ASEAG für Erläuterungen zur Verfügung.
1. Zusätzliches Fahrtenpaar auf der Linie 29 zur besseren Anbindung von Schaufenberg
Der Stadtteil Schaufenberg ist nördlich über die Siersdorfer- bzw. Schaufenberger Straße mit der Linie 90 bzw. südlich über die Luisen- bzw. Hoengener Straße mit der Linie 28 erreichbar.
Darüber hinaus verkehrt insbesondere im Schülerverkehr die Buslinie 29, deren Linienführung durch den Stadtteil Schaufenberg führt und am Verknüpfungspunkt Annapark Umsteigemöglichkeiten zur Linie 51 sowie zur euregiobahn bietet. Zur Verbesserung der Anbindung Schaufenbergs sind zwei zusätzliche Fahrten zu Berufsverkehrszeiten geplant.
Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Stadtbusnetzes in Alsdorf mit dem Wegfall der Stadtbuslinien AL 1 und AL 4 im Stadtteil Schaufenberg zum Fahrplanwechsel im Juni 2016 sind insbesondere für den Schülerverkehr zu den weiterführenden Schulen Fahrten eingerichtet worden, die als Linie 29 den Stadtteil Schaufenberg auf direktem Wege sowohl mit dem Verknüpfungspunkt am Annapark als auch mit der zentralen Umsteigehaltestelle an Mariadorf Dreieck verbinden und dabei von Schaufenberg aus Direktverbindungen zur Gesamtschule sowie zur Realschule bzw. ab dem kommenden Schuljahr auch zum KuBiZ gewährleisten. Da der Fahrplan auf die Schulzeiten abgestimmt ist, gibt es immer wieder Anfragen aus der Bevölkerung - vornehmlich aus dem Bereich Schaufenberg Kirche – zu einer Ausweitung des Fahrplanangebotes. In diesem Zusammenhang wurde in der 14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 06.09.2016 ein Antrag der Grüne-Fraktion vom 22.08.2016 zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung des Stadtteils Schaufenberg beraten. Der Antrag zielte auf eine gesamtheitliche Wiederherstellung des Fahrplanangebotes für den Haltepunkt Schaufenberg Kirche ab. Zwar wurde vom Ausschuss beschlossen, diesen Antrag nicht weiter zu verfolgen, jedoch wurde im Rahmen der Beratung erwogen, in Einzelfällen zielgerechte Nachbesserungen vorzunehmen. Dieser Vorschlag fand Zustimmung aus der Mitte des Ausschusses. Nachdem nun Erkenntnisse über Fahrplanlücken vorliegen, soll nun für Berufspendler, die am Verknüpfungspunkt Annapark bzw. an der zentralen Umsteigehaltestelle Mariadorf Dreieck auf die Regionalbuslinien umsteigen, das Fahrtenangebot der Linie 29 um zwei Fahrten zu Berufsverkehrszeiten ergänzt werden.
Morgens im Berufsverkehr ist eine zusätzliche Fahrt in Richtung Annapark geplant. Nachmittags wird in umgekehrter Richtung zur Verbesserung der Rückfahrtmöglichkeiten eine zusätzliche Fahrt gegen 17:00 Uhr ab Annapark in Richtung Mariadorf angeboten.
Für diese Maßnahme sind insgesamt ca. 3.500 Nutzwagen-km/ Jahr vorzusehen.
Durch die Maßnahme wird die Vorgabe des Nahverkehrsplanes 2016-2020 dahingehend modifiziert, dass durch moderate Ausweitung des ursprünglich reduzierten Leistungsangebotes eine angemessene Grundversorgung wieder hergestellt wird.
2. Verbesserung der Umsteigesituation am Verknüpfungspunkt Annapark zwischen der Linie 51 und der euregiobahn
Die Anbindung des Alsdorfer Stadtteils Neuweiler sowie von Baesweiler an das Stadtzentrum Alsdorfs sowie an den Verknüpfungspunkt Annapark wird mit der Linie 51 gewährleistet.
Im Rahmen der Diskussion zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans für die StädteRegion Aachen 2016 - 2020 ist auf die zum Teil schlechte Anschlusssituation am Verknüpfungspunkt Annapark zwischen der Buslinie 51 von bzw. nach Baesweiler und der euregiobahn hingewiesen worden.
In der Regel endet zu Normalverkehrszeiten montags bis freitags jede zweite Fahrt der Linie 51 in Alsdorf an der Gesamtschule. Die in Alsdorf endenden Fahrten haben gute Umsteigemöglichkeiten von und zur euregiobahn. Bei den um 15 Minuten versetzt liegenden Fahrten der Linie 51 von bzw. nach Baesweiler entstehen dadurch zum Teil etwas längere Umsteigezeiten, was sich insbesondere im Berufsverkehr zum Teil negativ auf die Verbindungsqualität zwischen Baesweiler und Herzogenrath auswirkt.
Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2016 - 2020 ist beschlossen worden, zur Verbesserung der Umsteigesituation auf der Relation von Baesweiler bzw. Neuweiler nach Herzogenrath und weiter in Richtung Aachen das Fahrtenangebot der Linie 51 gezielt um zwei Fahrten je Richtung zu ergänzen. Die Umsteigezeiten für die Kunden aus Neuweiler bzw. aus Baesweiler verbessern sich dadurch zu den betroffenen Berufsverkehrszeiten von derzeit 18 Minuten auf 5 Minuten für die Fahrtrichtung Herzogenrath - Aachen bzw. in der Gegenrichtung von derzeit 25 Minuten auf 11 Minuten.
Die betroffenen Fahrten würden folglich nicht an der Gesamtschule in Alsdorf enden bzw. beginnen, sondern weiter über Neuweiler bis nach Baesweiler geführt.
Das Fahrtenangebot auf der Linie 51 soll um zwei Fahrtenpaare zwischen Alsdorf Gesamt-schule und Baesweiler ergänzt werden, um die Anschlusssituation zwischen der Linie 51 aus bzw. in Richtung Baesweiler und Neuweiler und der euregiobahn am Verknüpfungspunkt Annapark zu verbessern.
Für diese Maßnahme sind insgesamt ca. 4.900 Nutzwagen-km/ Jahr vorzusehen, wobei davon ca. 1.000 Nutzwagen-km/Jahr auf das Alsdorfer Stadtgebiet entfallen.
Die Maßnahme ist Gegenstand des Nahverkehrsplanes 2016-2020 und dient dazu, eine angemessene Grundversorgung sicherzustellen.
3. Anbindung von Alsdorf an das Nachtbusliniennetz
Beginnend im Stadtzentrum von Aachen bedienen derzeit insgesamt 8 Nachtbuslinien alle größeren Aachener Stadtteile sowie Teile der StädteRegion. Die Stadt Alsdorf ist bisher nicht an dieses Nachtbusliniennetz angeschlossen. Lediglich in Alsdorf Mitte werden seit Juni 2012 am Wochenende nachts auf der Linie 51 noch jeweils eine Fahrt um 1:01 Uhr ab Haltestelle Alsdorf Rathaus in Richtung Würselen - Aachen sowie eine Fahrt um 1.15 Uhr ab Annapark bzw. 1.17 Uhr Denkmalplatz in Richtung Baesweiler angeboten.
Im derzeit gültigen Nahverkehrsplan 2016 – 2020 der StädteRegion Aachen ist die Anbindung der Stadt Alsdorf an das Nachtbusliniennetz mit 2,5 Fahrtenpaaren noch unter der Bezeichnung N 51 (jetzt N9) vorgesehen.
Im Zusammenhang mit Planungen, den bisher ebenfalls nicht an das Nachtbusliniennetz angebundenen Würselener Stadtteil Broichweiden durch eine zusätzliche neue Nachtbuslinie N 9 mit an das Nachtbusnetz einzubinden, ist vorgesehen, diese neue Nachtbuslinie ab Broichweiden weiter über Mariadorf und Alsdorf Mitte zurück nach Aachen zu führen, um auf diesem Weg auch die Stadt Alsdorf an das Nachtbusliniennetz anzubinden. Wie bei den bestehenden Nachtbuslinien sind in den Nächten vor Samstagen sowie vor Sonn- und Feiertagen jeweils drei Abfahrten zu den Systemzeiten um 1.30 Uhr, 2.30 Uhr und 3.30 Uhr ab Elisenbrunnen geplant.
Analog zum bestehenden System der Nachtbuslinien mit Umsteigemöglichkeiten zwischen allen Nachtbuslinien im Stadtzentrum von Aachen an den Haltestellen Elisenbrunnen oder Aachen Bushof sind auch bei der neuen Nachtbuslinie N 9 jeweils 3 Abfahrten (um 1.30 Uhr, 2.30 Uhr und um 3.30 Uhr) in den Nächten vor Samstagen sowie vor Sonn- und Feiertagen vorgesehen. Die letzte Fahrt um 3.30 Uhr endet dabei in Würselen Vorweiden bzw. Neussen. Somit sind für Alsdorf lediglich die beiden Nachtbuslinien um 1:30 Uhr und um 2:30 Uhr ab Aachen relevant.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass Fahrgäste, die mit der Nachtbuslinie N 9 in Aachen ankommen auf alle anderen Nachtbuslinien umsteigen können. Gleiches gilt umgekehrt, wenn Fahrgäste mit den anderen 8 Nachtbuslinien in Aachen eintreffen, ist jeweils ein Umstieg auf die neue Nachtbuslinie N 9 gewährleistet.
Der Linienweg der Linie N 9 verläuft von Aachen Elisenbrunnen über Bushof bis Haaren und von dort über die Alt-Haarener Straße weiter in Richtung Broichweiden bis Mariadorf. Von hier aus über den Linienweg der Linie 28 nach Alsdorf Mitte und weiter über den Linienweg der Linie 51 wieder zurück nach Würselen und Aachen zum nächsten Anschluss am Elisenbrunnen.
Für diese Maßnahme sind insgesamt ca. 8.550 Nutzwagen-km/ Jahr vorzusehen, wobei davon 2.300 Nutzwagen-km/ Jahr auf das Stadtgebiet Alsdorf entfallen.
Die Maßnahme ist Gegenstand des Nahverkehrsplanes 2016-2020.
Für die Städte Aachen und Würselen wurden hierzu bereits positive Beschlüsse gefasst. Die Einführung der Nachtbuslinie N 9 dort kann auch unabhängig von einer Erweiterung über Mariadorf und Alsdorf Mitte erfolgen. Eine Ausweitung auf das Stadtgebiet Alsdorf zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.
4. Verbesserung der Anbindung des Business Parks in Alsdorf
Der Business Park in Alsdorf am Standort Hoengen (früher Industrie- und Gewerbepark - IGA) wird derzeit mit Einzelfahrten der Linie 11 sowie mit einzelnen Stichfahrten der Linie 220 zu ausgewählten Berufsverkehrszeiten bedient.
Im Zusammenhang mit der Neuansiedlung weiterer Unternehmen im Business Park am Standort Hoengen, insbesondere im hinteren Teil der Konrad-Zuse-Straße ist seitens der Unternehmen bzw. der Business Park GmbH dringend eine verbesserte Anbindung gewünscht, da die Arbeitnehmer derzeit von der jetzigen Endhaltestelle „Hoengen Industriepark“ noch einen weiten Fußweg zurücklegen müssen, um ihre Arbeitsplätze zu erreichen.
Die frühmorgens angebotenen Fahrten bis zur derzeitigen Endhaltestelle Hoengen Industriepark können zudem von den Arbeitnehmern der neuen Unternehmen nicht genutzt werden, da diese nicht zu den Arbeitsanfangszeiten der neu angesiedelten Unternehmen passen.
Es sollen deshalb zwei zusätzliche Fahrten bis zum Kreisverkehr am Ende der Konrad-Zuse-Straße angeboten werden, um die Anbindung insbesondere des hinteren Areals des Business Parks, wo sich derzeit neue Unternehmen ansiedeln, zu verbessern.
Durch diese Maßnahme fallen ca. 3.200 Nutzwagen-km/ Jahr zusätzlich an.
Die Maßnahme ist Gegenstand des Nahverkehrsplanes 2016-2020 und dient dazu, eine angemessene Grundversorgung sicherzustellen.
Anm: Für diese Maßnahme schlägt die Verwaltung vor, den Realisierungszeitpunkt - wenn möglich – vorzuziehen, da sich im Business Park aufgrund des Baufortschrittes ein Bedarf bereits vor Dezember 2017 abzeichnet
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 2 Pkt. 7 Abs. 6a der v.g. Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung mit Verkehrsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, soweit es sich nicht um Aufgaben im Sinne von § 45 Straßenverkehrsordnung handelt.
Über die Einführung neuer / Änderung bestehender Buslinien entscheidet die Zweckverbandsversammlung des Aachener Verkehrsverbundes (AVV). Eine Vorberatung findet im regionalen Beirat des AVV statt.
Nach der Fassung des ‘öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Städteregion Aachen und den städteregionangehörigen Städten und Gemeinden über deren Mitwirkungsrechte im AVV bedarf die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Linien innerhalb der Städteregion Aachen des Einvernehmens der einfachen Mehrheit der von diesen Linien bedienten Städte/Gemeinden.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 sind in Alsdorf Fahrplanmaßnahmen vorgesehen, die insgesamt eine Mehrleistung von ca. 10.000 Nutzwagen-km/Jahr für das Stadtgebiet Alsdorf erfordern. Diese teilen sich gemäß Angaben der ASEAG auf vier Maßnahmen wie folgt auf:
-Zusätzliches Fahrtenpaar Linie 29:3.500 Nutzwagen-km/Jahr
-2 zusätzliche Fahrtenpaare Linie 51: 1.000 Nutzwagen-km/Jahr
-Zusätzliche Nachtbuslinie N9:2.300 Nutzwagen-km/Jahr
-Zusätzliche Fahrten zum Business-Park:3.200 Nutzwagen-km/Jahr
Aus der Maßnahme „Linie 51“ resultieren weitere 3.900 Nutzwagen-km/Jahr auf dem Gebiet der Stadt Baesweiler.
Aus der Maßnahme „Nachtbuslinie N9“ resultieren weitere 3.250 Nutzwagen-km/Jahr auf dem Gebiet der Stadt Würselen, sowie 3.000 Nutzwagen-km/Jahr auf dem Gebiet der Stadt Aachen.
Gemäß der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“ zwischen dem ehemaligen Kreis Aachen und seinen kreisangehörigen Kommunen erfolgt die Finanzierung der nicht gedeckten Kosten aus dem AVV-Verbundverkehr über eine differenzierte Kreisumlage nach einem vorgegebenen Schlüsselungsverfahren.
Danach erfolgt die Umlageermittlung grundsätzlich auf der Grundlage eines Schlüssels, der zu 70 % aus den Linienzeiten/Woche und zu 30 % aus den Wege-Nutz-km/Woche in den jeweiligen Kommunen gebildet wird.
Der Umlageschlüssel (Fahrplan 2016 (FP 2016)) sowie die Veränderung infolge der o.g. Fahrplanmaßnahmen sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Kommune | Schlüssel in % FP 2016 | Modell FP 2016 in % + Maßnahmen |
Alsdorf | 13,4784 | 13,5761 |
Baesweiler | 5,2705 | 5,3079 |
Eschweiler | 18,4901 | 18,4499 |
Herzogenrath | 17,1806 | 17,1432 |
Stolberg | 22,4809 | 22,4321 |
Würselen | 10,0293 | 10,0489 |
Monschau | 4,6172 | 4,6073 |
Roetgen | 3,3961 | 3,3887 |
Simmerath | 5,0569 | 5,0459 |
Gesamt | 100,0000 | 100,0000 |
Eine modellhafte Ermittlung der Umlage für ein fiktives Jahr 2016 führt bei Einbeziehung der o.g. Maßnahmen zu nachfolgenden Veränderungen der Umlage (gerundete Werte):
Kommune | Vsl. Veränderung der Umlage infolge Maßnahmen |
Alsdorf | +16.000 € |
Baesweiler | +6.000 € |
Eschweiler | ±0 € |
Herzogenrath | ±0 € |
Stolberg | ±0 € |
Würselen | +5.000 € |
Monschau | ±0 € |
Roetgen | ±0 € |
Simmerath | ±0 € |
Gesamt | +27.000 € |
Demnach ergeben sich für die Stadt Alsdorf jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 16.000 €.
Sämtliche Maßnahmen resultieren aus dem Nahverkehrsplan (NVP) für die StädteRegion Aachen 2016-2020. Bezogen auf die Aufstellung des NVP für das Stadtgebiet Alsdorf hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung bereits in seiner 5. Sitzung am 24.03.2015 einen positiven Beschluss gefasst bzw. – wie in der Sachdarstellung zu Maßnahme 1 erläutert - in nachgehender Beratungen in seiner 14. Sitzung am 06.09.2016. Somit sind die hier dargestellten Mehrkosten i.H.v. 16.000 € ein Ausfluss aus früheren Beschlusslagen. Im Übrigen dienen die Maßnahmen – mit Ausnahme der Nachtbuslinie (Maßnahme 3) – der Sicherstellung einer angemessenen Grundversorgung.
Die finanziellen Mittel, die durch die Maßnahmen ausgelöst werden, stehen nicht zur Verfügung und müssen bei einer positiven Beschlusslage vom Rat der Stadt im Rahmen der
Haushaltsberatungen beschlossen und bereitgestellt werden.
Hinweise zu den ermittelten Veränderungen der Umlage:
Bei dem vorgenannten Ergebnis handelt es sich um eine fiktive isolierte Betrachtung. Das reale Ergebnis für das Jahr 2018 wird durch zahlreiche weitere Einflüsse und Wechselwirkungen durch weitere Maßnahmen geprägt sein und kann daher von den genannten Werten abweichen.
Die vorgenannte Modellrechnung beruht auf den Fahrplandaten für das Jahr 2016 und einer vereinfachten Abschätzungen des Aufwandes und der Erlöse für die Maßnahmen. So basiert die Schätzung des Ausgleichsbetrages – in Abstimmung mit der ASEAG - auf dem aktuellen mittleren auszugleichenden Fehlbetrages je Nutzwagen-km der ASEAG entsprechend des Verbundetats 2017, wobei vereinfachend unterstellt wird, dass dieser sich durch die Umsetzung der o.g. Maßnahmen nicht verändert. Ebenso basieren die für die Maßnahmen angesetzten Linienzeiten – aufgrund nicht verfügbarer spezifischer Angaben - auf dem gemittelten Wert über alle ASEAG-Leistungen auf dem Stadtgebiet Alsdorf. Die Modellrechnung ist daher mit Unsicherheiten behaftet. Das Realergebnis kann infolge der allgemeinen Kosten- und Erlösentwicklung und durch spezifische Entwicklungen vom Ergebnis der Modellrechnung abweichen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt
