Beschlussvorlage - 2009/0020-St1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gesellschafterversammlung der Industrie- und Gewerbepark Alsdorf GmbH empfiehlt dem Rat der Stadt Alsdorf folgende Neufassung des Gesellschaftsvertrages

§ 9, Abs. 11:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist ein Mitglied des Rates der Stadt Alsdorf. Der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Alsdorf oder ein von ihm benannter Wahlbeamter ist stellvertretender Vorsitzender. Der Vorsitzende bestimmt den Schriftführer.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

§ 9 Gesellschafterversammlung, Beschlussfassung, Absatz 11 des IGA-Gesellschaftsvertrages lautet:

 

Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Alsdorf oder ein von ihm benannter Wahlbeamter; stellvertretender Vorsitzender ist ein Mitglied des Rates der Stadt Alsdorf. Der Vorsitzende bestimmt den Schriftführer.

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Alsdorf hat die Änderung des § 9 Abs. 11 beantragt  - wie im Beschlussvorschlag dargestellt.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.10.2009 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen